Fachbereichsrat
Die Satzung der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften (MIN) hat die Einrichtung von sechs Fachbereichen bestimmt. Die Grundordnung der Universität Hamburg (UHH) legt fest, dass dies die Institute im Sinne des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) sind und das ihnen folgende Aufgaben übertragen werden: Organisation des Lehrbetriebs und der Studienfachberatung; Vorschläge für Studien- und Prüfungsordnung; Vorschläge für die Lehrverpflichtung; Vorschläge für die Zusammensetzung von Berufungsausschüssen. In jedem Fachbereich werden in der Regel nach den Statusgruppen zusammengesetzte Gremien gewählt.
Dem Fachbereichsrat gehören sieben Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, zwei Mitglieder der Gruppe der Studierenden, zwei Mitglieder der Gruppe des akademischen Personals und zwei Mitglieder der Gruppe des Technischen, Bibliotheks- und Verwaltungspersonals ans. Er umfasst also 13 Mitglieder insgesamt. Die Gruppe der Studierenden wählt ihre Vertretung jährlich neu. Die Vertretung der anderen Statusgruppen wird für zwei Jahre gewählt. Der Fachbereichsrat wählt auf seiner konstituierenden Sitzung für zwei Jahre die Fachbereichsleiterin bzw. den Fachbereichsleiter. Vgl. § 92 HmbHG, Grundordnung der UHH §4, Abs. 4-6, Fakultätssatzung der MIN und Organisationsverfügung des Dekans der MIN vom 19.12.2019.
Wahlperiode des Fachbereichsrates Erdsystemwissenschaften ab 01. Oktober 2022 bis 30. September 2024 und für die Gruppe der Studierenden für die Wahlperiode vom 01. Oktober 2022 bis 30. September 2023.