FIS: Drittmittelanzeige

Antragstellung:
Die Anzeige eines Drittmittelprojekts ist gemäß § 77 Abs. 3 Satz 1 HmbHG verpflichtend. Die Drittmittelanzeige (DMA) muss bereits in der Projektantragsphase gestellt werden. So können gegebenenfalls benötigte Arbeitsplätze, Räume und IT-Ausstattung rechtzeitig mit der ESW-Leitung und ESW-Verwaltung geklärt werden.
Die Anzeigepflicht gilt für alle extern finanzierten Projekte, unabhängig von der Höhe der Bewilligungssumme.
Bitte tragen Sie Ihre Projekte und Publikationen in das FIS ein. Damit tragen Sie dazu bei, unsere ESW-Forschung innerhalb der Universität Hamburg und auch darüber hinaus sichtbarer zu machen. Einmal eingetragen, können die Daten für UHH-Webseiten, Projektanträge und Berichte weiterverwendet werden. So sparen Sie Zeit und vermeiden die doppelte Eingabe von Daten.
Ihre Publikationen und Projekte können außerdem automatisch auf Ihrer persönlichen UHH-Webseite via FIS-BOX angezeigt werden.
Nach der Bewilligung:
Wird Ihr Projekt bewilligt, bitten wir Sie, die Drittmittelanzeige zu aktualisieren und den Bewilligungsbescheid einzureichen. Die aktualisierten Angaben können anschließend auch für den Projekteintrag im FIS verwendet werden.
• Anmeldung im FIS und Forschungsportal
• Zugang über Google: https://www.fis.uni-hamburg.de --> "Über das Portal" --> "Anmeldung im FIS"
• FIS-Anleitungen (DE, ENG): Im allgemeinen FIS-Manual, unter Kapitel 9 „Erstellung der elektronischen Drittmittelanzeige (DMA) im FIS"
• Aktivierung der FIS-Box zum Darstellen der Inhalte auf der persönlichen Webseite:
FIS FAQ --> „Wie kann ich meine Daten z.B. auf Webseiten nutzen?“ --> FIS-BOX und FIS-BOX-Ausklappbar