Exkursionen, Lehraufträge und Gastrecht
Organisatorische Informationen und Unterlagen auf einen Blick
Ob Exkursion, Lehrauftrag oder Gastrecht, hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu den jeweiligen Verfahren am Fachbereich gebündelt an einer Stelle.
Die einzelnen Themenbereiche enthalten Hinweise zum Ablauf, zu benötigten Unterlagen und Formularen sowie zu den jeweils erforderlichen Schritten. Über die nachfolgenden Bereiche gelangen Sie direkt zu den für Ihr Anliegen relevanten Informationen.
Exkursionen
Die Abfrage der Exkursionen erfolgt semesterweise im Zuge der Lehrplanungsabfrage durch das Studienbüro. Nach Beschluss der Lehrplanung durch den Fachbereichsrat werden die Exkursionsdatenblätter von der Fachbereichsverwaltung versandt.
Die Fachbereichsleitung hat, auf Grundlage der Fachbereichsratsberatung im Juli 2023 zur Neuverteilung der Sachmittelbudgets, mit Beschluss vom 29.11.2023, folgende Sätze zur Umsetzung ab dem 01.01.2024 beschlossen:
1. Der Exkursionszuschuss für eintägige Exkursionen wird von 10 auf 12 Euro pro Teilnehmende angehoben.
2. Der Exkursionszuschuss für mehrtägige Exkursionen wird von 20 auf 24 Euro pro Tag und Teilnehmende angehoben.
3. Der Vergütungssatz für bezahlte Lehraufträge wird von 40 auf 60 Euro pro Unterrichtsstunde angehoben.
Exkursionen
Der Zuschuss errechnet sich wie folgt:
Anzahl der Tage x Anzahl der studentischen Teilnehmer x 12,00 Euro (eintägig)/24,00 Euro (mehrtägig).
Es wird maximal 14 Tage bei mehrtägigen Exkursionen berücksichtigt.
Vor Beginn einer Exkursion kann ein Vorschuss i.H.v. 80% beantragt werden. Hierfür reicht ein formloser Antrag per Mail mit den Zahlungsdaten, Reisedatum, LV-Nummer und Teilnehmerliste mit Matrikelnummer.
Eine Exkursion ist für die teilnehmenden Lehrkräfte und Begleitpersonen eine Dienstreise im Sinne des Hamburgischen Reisekostengesetztes (HmbRKG). Deshalb muss von Lehrkräften vor Exkursionsbeginn ein Dienstreiseantrag gestellt werden. Lehrende werden über Team 731, Dienstreisen abgerechnet, Studierende über die Fachbereichsverwaltung, Frau Luckau.
Sind Mietwagen notwendig, sind diese über den Einkauf zu bestellen. Die Exkursion ist innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten abzurechnen. Die Frist beginnt mit dem Tag nach Beendigung der Exkursion. Der Abrechnung sind beizufügen:
· Das Abrechnungsformular inkl. Unterschrift
· Liste der Teilnehmenden mit Unterschriften (bei Studierenden auch die Immatrukulationsnummer)
· Eine Ausgabenübersicht sowie ein Kurzbericht
· Kopie der Reiseabrechnungen der Exkursionsleitungen/VOL-Scheine bei Bestellungen
· Originalbelege
· Nachweise über Zuschüsse anderer Stellen
· Verzichtserklärungen der Studierenden, wenn privateigene Kraftfahrzeuge genutzt werden
Die Abrechnung ist vollständig einzureichen entweder via Hauspost oder an fachbereich.geo@uni-hamburg.de
Richtlinien/Formulare:
Lehraufträge
Die Abfrage der Lehraufträge erfolgt semesterweise im Zuge der Lehrplanungsabfrage durch das Studienbüro. Nach Beschluss der Lehrplanung durch den Fachbereichsrat werden die Lehrauftragsanträge durch die Fachbereichsverwaltung versandt.
Die Fachbereichsleitung hat, auf Grundlage der Fachbereichsratsberatung im Juli 2023 zur Neuverteilung der Sachmittelbudgets, mit Beschluss vom 29.11.2023, folgende Sätze zur Umsetzung ab dem 01.01.2024 beschlossen:
1. Der Exkursionszuschuss für eintägige Exkursionen wird von 10 auf 12 Euro pro Teilnehmende angehoben.
2. Der Exkursionszuschuss für mehrtägige Exkursionen wird von 20 auf 24 Euro pro Tag und Teilnehmende angehoben.
3. Der Vergütungssatz für bezahlte Lehraufträge wird von 40 auf 60 Euro pro Unterrichtsstunde angehoben.
Lehraufträge
Achten Sie bitte auf die vollständige Befüllung des Antrages.
Bitte beachten Sie ebenfalls, dass die Anträge auf Erteilung eines Lehrauftrages sowie die Fahrtkostenvoranmeldungen von der/dem zuständigen Studiengangverantwortlichen unterschrieben werden müssen.
Reichen Sie Lehrauftragsanträge bitte nur vollständig ein, inkl. Befähigungsnachweis/Zeugnis (bei denen, die noch keinen Lehrauftrag bei uns hatten), ggf.: Kopie des Aufenthaltstitels und ggf. Zusatzblattes (Erwerbstätigkeitsgestattung), ggf. Nebentätigkeitsanzeige, ggf. Fahrtkostenvoranmeldung, ggf. Ausnahmegenehmigung.
Bitte übermitteln Sie die Unterlagen in digitalisierter Form an Franziska.Luckau"AT"uni-hamburg.de sowie in CC an fachbereich.geo"AT"uni-hamburg.de.
Richtlinien/Formulare:
- Antrag Lehrauftrag
- Antrag Ausnahmegenehmigung
- Durchführungsbestätigung
- Fahrtkostenvoranmeldung
- Fahrtkostenerstattung auswärtige Lehrbeauftragte
- Hinweise zum Datenschutz
- Merkblatt Lehraufträge
- Nebentätigkeitsanzeige
- Verwaltungsanordnung Lehraufträge
Gastrecht
Gastrecht
Wir freuen uns, Gäste für einen befristeten wissenschaftlichen Aufenthalt bei uns begrüßen zu können. Damit die Aufnahme vorbereitet werden kann, benötigen wir vor der Anreise folgende Unterlagen:
- Ausgefüllte Checkliste Gastrecht
- Vom Gast unterschriebener Gastvertrag
Bitte reichen Sie beide Dokumente digital über das Fachbereichspostfach (fachbereich.geo"AT"uni-hamburg,de) ein. Nur vollständige Unterlagen ermöglichen eine zeitnahe Bearbeitung.
Wichtige Hinweise
- Detailierte Information zum Gastrecht finden Sie im KUS-Portal
- Verantwortlich dafür, dass ein Vertrag vorliegt, ist die Professorin oder der Professor die/der einlädt.