Infos Berufspraktikum
Weiterführende Informationen zum Berufspraktikum (Modul GeoW21-B-5.4)
In der Prüfungsordnung bzw. in den Fachspezifischen Bestimmungen für den Studiengang „Geowissenschaften“ (B. Sc.) ist ein Berufspraktikum (6 LP) verpflichtend und ist für das 5. Semester vorgesehen, kann aber auch schon ab dem 3. Semester während des Semesters oder in den Semesterferien durchgeführt werden.
Laut der der Modulbeschreibung ist das Qualifikationsziel des Moduls, dass Studierenden während des mindestens 4-wöchigen Praktikums praxisnahe Erfahrungen in Berufsfeldern mit geowissenschaftlicher Ausrichtung durch die aktive Mitarbeit in einer anderen Einrichtung oder in einem Unternehmen vermittelt werden soll. Außerdem soll dadurch die Team- und Sozialkompetenz sowie Kommunikationsfähigkeiten vertieft werden.
Es geht beim Modul Berufspraktikum explizit um Sammeln von berufsnahen Erfahrungen im Bereich Erdsystemwissenschaften außerhalb der Universität. Konsequenterweise werden alle Tätigkeiten innerhalb der Universität Hamburg nicht als Berufspraktikum anerkannt. Mit „geowissenschaftlicher Ausrichtung“ ist das gesamte Feld der Erdsystemwissenschaften gemeint, was Ingenieurbüros, Behörden, andere Forschungsinstitute als die Universität Hamburg, Museen, oder andere Betriebe, die einen Bezug zu Erdsystemwissenschaftlichen Themen haben, einschließt. Generell ist es vorgesehen, das Praktikum für 4 Wochen am Stück durchzuführen. Es ist aber möglich, dass Tätigkeiten in einem Betrieb auch begleitend zum Studium angerechnet werden können (z. B. eine Tätigkeit als Werkstudent in einem Ingenieurbüro oder ähnlichen Betrieben). Die Durchführung eines Berufspraktikums ist selbstverständlich auch im Ausland möglich.
Gelegentlich wird vor Beginn des Berufspraktikums von den Praktikumsgebern eine Bescheinigung über die notwendige Teilnahme an einem Berufspraktikum gefordert. Diese Bescheinigung bekommen sie über die email: daniel.birgel"AT"uni-hamburg.de.
Das Berufspraktikum wird nach dem Ende mit einer schriftlichen Ausarbeitung, die maximal 5 Seiten lang sein sollte, abgeschlossen. Außerdem wird eine Bestätigung des Praktikumsbetriebs über die erfolgreich durchgeführte Teilnahme benötigt. Beide Dokumente sind als PDFs bei daniel.birgel"AT"uni-hamburg.de einzureichen.
Eine Anmeldung zum Modul kann in jedem Semester während der üblichen Anmeldephasen erfolgen. Sollte es nicht möglich sein, das Berufspraktikum im Semester der erfolgten Anmeldung zu beenden, ist das kein Problem. Nach der Anmeldung im jeweiligen Sommer- oder Wintersemester ist auch eine Abgabe des Berichts und der Bescheinigung im jeweils folgenden Semester ohne Einschränkungen möglich.