Promotion
ACHTUNG! Wir arbeiten ausschließlich digital!
Bitte kontaktieren Sie uns immer über promotion.geo"AT"uni-hamburg.de oder nutzen Sie unsere persönlichen Sprechzeiten.
Da wir Promotionsverfahren elektronisch bearbeiten, bitten wir Sie aus Datenschutzgründen mit uns (spätestens nach erfolgter Zulassung) über
- eine uni-hamburg-E-Mail-Adresse,
- oder eine studium.uni-hamburg.de-E-Mail-Adresse
- oder eine E-Mail-Adresse der E-Mail-Domänen chemie.uni-hamburg.de, informatik.uni-hamburg.de, zbh.uni-hamburg.de, hs.uni-hamburg.de, physik.uni-hamburg.de, physnet.uni-hamburg.de, uke.de oder zmnh.uni-hamburg.de
zu kommunizieren und die geforderten Unterlagen zu übermitteln.
Bitte halten Sie Ihre Kontaktdaten auf DOCATA aktuell. Eine Änderung Ihrer Korrespondenz-E-Mail-Adresse können Sie bis zur Abhaltung der Disputation jederzeit nach Anmeldung in Docata-MIN auf der Startseite über den Link Aktualisieren Sie jetzt Ihre persönlichen Kontaktdaten in Docata selbstständig vornehmen. In diesen FAQ finden Sie eine Anleitung dazu.
Allgemeine Informationen, Formulare und FAQs zu Promotionen an der MIN-Fakultät finden Sie hier zum Download.
Wichtige (fachspezifische) Informationen und Hinweise finden Sie untenstehend.
Die Themen sind chronologisch aufbereitet- je fortgeschrittener Ihr Promotionsverfahren, desto weiter unten sind die Punkte für Sie relevant.
Bitte beachten Sie die Angaben zu Abwesenheiten auf der Seite des Studienbüros.
Coming from abroad? This site is available in english!
You may also find useful general insights here: Practical guide for prospective international students
Promotionsordnungen
Für Promotionen an der MIN-Fakultät gilt die Promotionsordnung als Rechtsgrundlage.
Die aktuelle Promotionsordnung ist gültig für seit 1.10.2019 zugelassene Promovierende.
Die auslaufende Promotionsordnung gilt für Promovierende, die vor Oktober 2019 ihre Zulassung erhalten haben.
Wenn Sie zu den bereits vor 1. Oktober 2019 zugelassenen Doktorandinnen und Doktoranden der MIN-Fakultät gehören, können Sie auf gemeinsamen Antrag mit ihren Betreuerinnen und Betreuern ihr Promotionsverfahren nach den Regelungen der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018) fortsetzen.
Weitere Informationen zum Wechsel der Promotionsordnung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass nach der MIN-PromO (2018) die Betreuung im Regelfall durch ein/e Wissenschaftler/in gemäß §3 a) erfolgt, also Hochschullehrer/in, Seniorprofessoren und habilitierte Mitglieder der MIN, und promovierte Wissenschaftler/innen nach dem Wechsel ggf. als Co-Betreuung einzusetzen sind.
Promotionsausschuss
Ob Anträge auf Zulassung, Eröffnung des Verfahrens oder Verlängerungen, die Entscheidungen im Zusammenhang mit Promotionsverfahren am Fachbereich Erdsystemwissenschaften trifft der "FPA":
Fach-Promotionsausschuss (Zeitraum: Oktober 2023 - September 2025)
Hauptvertretung | Stellvertretung |
Hochschullehrer/innen bzw. habilitierte Mitglieder | |
Prof. Dr. Hermann Held (Vorsitz) | Prof. Dr. Boriana Mihailova |
Prof. Dr. Bernd Leitl (stv. Vorsitz) | Prof. Dr. Jens Hartmann |
Prof. Dr. Johanna Baehr | PD Dr. Claudia Vanelle |
Prof. Dr. Udo Schickhoff | Prof. Dr. Gerhard Schmiedl |
Prof. Dr. Nedjeljka Žagar | Prof. Dr. Dirk Notz Prof. Dr. Christian Hübscher |
Prof. Dr. Lars Kutzbach | Prof. Dr. Benno Fladvad |
Promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter/innen | |
Dr. Thomas Pohl | Dr. Lea Scharff |
Zur Promotion zugelassende Studierende | |
Paul Müller (Zeitraum: WiSe 23/24 – SoSe 24) |
Daniela Eichner (Zeitraum: WiSe 23/24 – SoSe 24) |
Die Termine der Sitzungen und Einreichungsfristen für die Anträge finden Sie hier
Bitte beachten Sie:
- Anträge an den Fachpromotionsausschuss müssen dem Studienbüro vollständig (! samt allen erforderlichen Unterschriften und Anlagen!) und spätestens zur 'Deadline' vorliegen, damit diese auf der kommenden Sitzung behandelt werden können.
- Laden Sie Ihre vollständigen Anträge auf Zulassung oder Eröffnung des Promotionsverfahren bei Docata hoch.
- Weitere Anträge reichen Sie digital als pdf an unsere Promotions-E-Mailadresse ein.
Art der Promotion - strukturiert oder individual
Wenn Sie nach der Zulassung zur Promotion von einer Individualpromotion in ein strukturiertes Promotionsprogramm wechseln, zeigen Sie uns dies bitte an. Bitte nutzen Sie dafür das folgende Formular (PDF)
Formen der Dissertation - Monographie oder kumulativ
Die Rahmenpromotionsordnung der MIN-Fakultät der Universität Hamburg in der jeweils gültigen Fassung regelt in §7 die Anforderungen an die schriftliche Promotionsleistung (Dissertation). Dort ist festgelegt, dass die Dissertation entweder als eine Dissertation, die eine in sich abgeschlossene Darstellung der Forschungsarbeiten und ihrer Ergebnisse enthält (§7 Abs. 2a; ‘Monographie’), oder als kumulative Dissertation (§7 Abs. 2b) abgegeben werden kann.
Der Fachpromotionsausschuss Geowissenschaften (FPromA GEO) gibt auf dieser rechtlichen Basis folgende Hinweise, die die Umsetzung der Promotionsordnung in der Praxis erleichtern sollen:
- Die hohen Qualitätsstandards der schriftlichen Promotionsleistung selbstständige, vertiefte wissenschaftliche Arbeit und ein Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis mit beachtenswerten, publikationswürdigen Ergebnissen, vergl. §7 Abs. 1) gelten unabhängig von den formalen Anforderungen an die Dissertation.
- Die Verantwortung für die Befolgung und Einhaltung aller Regelungen in § 7 der MIN-Promotionsordnung sowie dieser Hinweise liegt bei den Promovierenden, den direkten Betreuerinnen oder Betreuern der Promotion sowie der Betreuungskommission nach § 6, Abs. 2 der Promotionsordnung. Mit der Beratung der Kandidatinnen oder Kandidaten hinsichtlich der Vor- und Nachteile beider Dissertationsformen soll bereits beim Erstellen der Betreuungsvereinbarung begonnen werden.
- Eine kumulative Dissertation, die einen Gesamttitel erhalten muss, besteht zusätzlich zu den Einzelarbeiten (bereits publizierte, eingereichte oder zur Einreichung vorgesehene Artikel in referierten Zeitschriften oder Büchern) aus einem verbindenden Text. Dieser verbindende Text soll den Forschungszusammenhang, den Wissensstand und die Forschungsfragen enthalten und die in die kumulative Dissertation eingefügten Einzelarbeiten übergreifend interpretieren, bewerten und diskutieren (§7 Abs. 2). Dieser verbindende Text sollte auch außerhalb des eigenen Forschungsfeldes nachvollziehbar sein.
Die Doktorandin oder der Doktorand ist verpflichtet, ihren oder seinen Anteil bei Konzeption, Durchführung und Berichtsabfassung im Einzelnen darzulegen (§7 Abs. 3). In der Dissertation soll dargestellt werden welche Teile bereits wo veröffentlicht bzw. zur Veröffentlichung vorgesehen sind.
Beschluss des Fachpromotionsausschusses Geowissenschaften vom 22.08.2018
Joint Doctorates
Are you aiming for a joint doctorate procedure according to §17 of the MIN-PromO (2018)? Please follow the instructions via LINK MERKBLATT, which differ depending on your home university (MIN/University of Hamburg or University of Melbourne).
Please ensure that you meet the admission requirements at both universities before applying for admission to the doctoral program as part of the joint doctoral program between MIN / UHH and UoM.
Attention: The University of Melbourne has a deadline for signing the individual agreement (Graduate Research Agreement) of 3 months after admission there.
Antrag auf ZULASSUNG zum Promotionsverfahren
Wir bearbeiten Zulassungsanträge ausschließlich elektronisch! Antragsunterlagen in Papierform werden nicht angefordert, aber auch nicht akzeptiert!
Folgende Antragsunterlagen müssen in elektronischer Form für die Online-Antragstellung auf Zulassung zum Promotionsverfahren vorbereitet und obligatorisch im Rahmen der Online-Antragstellung eingereicht werden:
- Kopien/Scans der Abschlusszeugnisse1 (z. B. Bachelor- und Masterabschluss, Diplomabschluss): Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement (sofern ausgestellt und bereits vorhanden)
1Wenn die Abschlussdokumente in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, dann reichen Sie bitte eine beglaubigte Übersetzung (in Deutsch oder Englisch) ein. - Ausgefüllte und vollständig unterschriebene Betreuungsvereinbarung: Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Formular.
- Kopie/Scan der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
- Ausgefüllte und vollständig unterschriebene Forschungsskizze: Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Formular.
- Kopie/Scan des Identifikationsdokuments (z. B. Ausweis, Pass, Visum)
- Tabellarischer Lebenslauf und sofern vorhanden Publikationsliste
- Nur falls zutreffend: Eine Erklärung, dass bereits früher eine Beantragung einer Zulassung zur Promotion an einer anderen Hochschule, an einer anderen Fakultät der Universität Hamburg oder an einem anderen Fachbereich der MIN-Fakultät der Universität Hamburg erfolgt ist (mit vollständigen Angaben).
- Nur für Kandidatinnen und Kandidaten mit internationalen Abschlüssen: Ausgefülltes Formular zur Vergleichbarkeit 2
2Empfehlung zur Vergleichbarkeit:
Bitte lassen Sie sich über Ihre/n Betreuer/in die Empfehlung zur Vergleichbarkeit Ihres Bachelor (180 ECTS)- und Masterabschlusses (120 ECTS), insbesondere der Abschlussarbeiten, bestätigen. Falls Sie nicht ausreichend ECTS vorweisen können, ist eine Zulassung unter der Auflage möglich. Fehlenden Credits sind dann bis zur Fertigstellung Ihrer Dissertation zu absolvieren. Bitte holen Sie hierzu Veranstaltungs- oder Modulvorschläge über Ihre/n Betreuer/in ein.
Die Online-Antragstellung erfolgt über Docata-MIN und beinhaltet zwei Abschnitte:
Abschnitt 1
- In Docata-MIN registrieren: Nutzerkonto erstellen und Passwort setzen.
- In Docata-MIN mit den Anmeldedaten des Nutzerkontos anmelden und Online-Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren ausfüllen.
- Ersten Abschnitt des Online-Antrags abschließen und PDF-Antragsdatei Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren herunterladen: in der PDF-Antragsdatei zutreffende Erklärungen ankreuzen und dann PDF-Antragsdatei Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren unterschreiben (lassen)3.
3Elektronische und eingescannte Unterschriften sind gestattet.
Abschnitt 2
In Docata-MIN anmelden und zweiten Abschnitt des Online-Antrags abschließen:
- vollständig unterschriebenen Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren und die restlichen Antragsdokumente (siehe oben) in EINER PDF-Datei (max. Größe 30 MB) in Docata-MIN hochladen und über Docata-MIN übermitteln.
Bitte beachten Sie:
Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden. Sollten Antragsunterlagen der oben aufgeführten obligatorisch einzureichenden Dokumente fehlen oder Unterschriften, kann der Antrag nicht an den Fach-Promotionsausschuss übermittelt werden. In so einem Fall werden Sie von uns informiert und Sie müssen die Online-Antragstellung (Abschnitt 1 und/oder Abschnitt 2) wiederholen! Um das zu vermeiden, bitten wir Sie, die o.g. Antragsunterlagen vollständig und unterschrieben im Rahmen der Online-Antragstellung einzureichen.
In den hier verlinkten FAQ zur Online-Antragstellung auf Zulassung zum Promotionsverfahren finden Sie alle Informationen über den Ablauf der Antragstellung mit Screenshots zu allen Abschnitten. Bitte lesen Sie diese unbedingt, bevor Sie die Online-Antragstellung beginnen.
Bitte informieren Sie sich über die Termine der Sitzungen des Fachpromotionsausschusses.
Weitere Informationen:
Die Zulassung gilt für vier Jahre. Innerhalb dieser Zeit soll die Dissertation eingereicht und die Disputation gehalten werden. Unterbrechungen des Promotionsverfahrens sind gegenüber dem Studienbüro anzuzeigen.
Eine Verlängerung der Zulassungsfrist muss rechtzeitig beantragt werden. Weitere Informationen gibt es unter dem Punkt "+Verlängerung"
Immatrikulation
Nach der Zulassung zur Promotion durch den Fach-Promotionsausschuss, müssen Sie sich spätestens bis zum Ende des folgenden Semesters immatrikulieren. Nähere Angaben hierzu finden Sie auf Ihrem Zulassungsbescheid.
Die Immatrikulationsfrist richtet sich nach dem Datum der Zulassung durch den Promotionsausschuss, also der Sitzung, in dem Ihr Antrag positiv beschieden wurde. Die Immatrikulation muss spätestens zum folgenden Semester erfolgen.
Für Sitzungstermine innerhalb des Sommersemesters (1.4.-30.9.) gilt die Frist also bis zum Ende des Wintersemesters (31.3.) und
für Sitzungstermine innerhalb des Wintersemesters (1.10.-31.3.) gilt die Frist bis zum Ende des Sommersemesters (30.9.).
Weitere Informationen zur Immatrikulation und der damit verbundenen Online-Bewerbung über STiNE und den beizufügenden Dokumenten finden Sie hier auf der Seite des Campus Centers.
Sie müssen bis zum Tag Ihrer Disputation als Promotionsstudent/in in dem Studiengang "Erdsystemwissenschaften (Promotion)" oder bei strukturierter Promotion "Erdsystemwissenschaften - Grad. School" eingeschrieben sein.
Bitte beachten Sie: Auch bei einer Immatrikulation kurz vor Semesterende bleibt der volle Semesterbeitrag zu zahlen.
Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie hier.
Teilnahme an Veranstaltungen
Promotionsstudierende können sich nicht selbst über STiNE zu Veranstaltungen anmelden. Bitte wenden Sie sich für die Anmeldung direkt per Email an uns. Nennen Sie uns dazu bitte immer Ihre Matrikelnummer und Nummer und Titel der Veranstaltung.
Grundsätzlich melden wir Sie als Hörer/in in Veranstaltungen an.
Sofern Sie bspw. auf Grund von Auflagen Studien- oder Prüfungsleistungen erbringen müssen, um ECTS zu sammeln, füllen Sie dazu bitte das Formular (PDF) zur nachträglichen Anmeldung aus. Lassen Sie es von den Dozent/inn/en (digital) unterschreiben und schicken Sie es uns per Email.
Bitte beachten Sie auch, dass das Studienbüro Anmeldungen nur für Lehrveranstaltungen des Fachbereichs Erdsystemwissenschaften vornehmen kann (LV-Nummern beginnen mit 63-). Anmeldewünsche für Lehveranstaltungen anderer Fachbereiche richten Sie bitte direkt an das für diese Veranstaltungen zuständige Studienbüro.
Verlängerung der Zulassungsfrist
Die Zulassung zur Promotion gilt für vier Jahre. Innerhalb dieser Frist soll die Dissertation eingereicht und die Disputation abgehalten werden. Die Zulassungsfrist kann verlängert werden.
Der Antrag auf Verlängerung der Zulassung zur Promotion muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Zulassungsfrist gestellt werden. Seitens der Promotionsverwaltung wird einmalig auf diese Frist hingewiesen.
Der Antrag wird von der*dem Promovierenden gestellt und ist zusätzlich von den Betreuenden zu befürworten und zu unterschreiben (elektronische und eingescannte Unterschriften sind gestattet). Der Antrag wird vom zuständigen Fach-Promotionsausschuss entschieden.
Bei einer Verlängerung der Zulassungsfrist, die vor der Einreichung der Dissertation zur Bewertung beantragt wird, muss ein konkreter Zeitplan/Arbeitsplan hier eingefügt werden (zur Länge: Empfehlung ca. ½ Seite). Im Zeitplan/Arbeitsplan nennt die*der Promovierende in einem Zeitraster (z. B. von 1 - 3 Monaten) die Tätigkeiten und Arbeiten, die bis zum Abschluss des Promotionsprüfungsverfahrens (Disputation) vorzunehmen sind.
Bei Anträgen auf weitere Verlängerungen muss auf die vorherigen Anträge Bezug genommen werden.
Bitte schicken Sie den Antrag unter Verwendung des oben verlinkten Formulars per Email an promotion.geo"AT"uni-hamburg.de
Abbruch der Promotion
Natürlich hoffen wir, dass Sie Ihr Promotionsvorhaben erfolgreich abschließen. Sollten Sie es dennoch vorzeitig abbrechen, zeigen Sie uns das bitte an und beenden Sie das Betreuungsverhältnis: Promotionsabbruch (PDF)
MIN Graduiertenzentrum
Das MIN-Graduiertenzentrum unterstützt Sie in verschiedener Hinsich in Ihrer Promotion. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ein Angebot ist u.a. der Individual Development Plan (IDP). Dieser unterstützt dabei, Ihre individuelle berufliche Entwicklung in die eigenen Hände zu nehmen und den Übergang in die spätere Karriere zu erleichtern.
Zeitplanung auf der Zielgeraden
Bitte beachten Sie, dass die Einreichung Ihrer Dissertation, sowie der Termin Ihrer Disputation innerhalb Ihrer Zulassungsfrist liegen muss und Sie zudem immatrikuliert sein müssen. Sollte Ihre Zulassungsfrist bald auslaufen, beantragen Sie bitte eine Verlängerung. Weitere Informationen gibt es unter dem Punkt "+Verlängerung"
Soll die Abgabe der Dissertation und der Termin der Disputation im gleichen Semester durchgeführt werden, empfehlen sich folgende Sitzungen des Fachpromotionsausschusses als der letztmöglichen Abgabetermin:
Für einen Abschluss des Promotionsverfahren
- innerhalb des Wintersemesters: die letzte Sitzung vor dem Jahreswechsel
- innerhalb des Sommersemesters: die im Juni oder Juli stattfindene Sitzung
Maßgeblich hierfür ist die Zeit, die es in der Regel von Einreichung der Dissertation bis zum Disputationstermin braucht:
Zeitspanne (Richtwert) | Vorgang |
Einreichen der Dissertation (Deadline) | |
+ 2 Wochen → | Sitzung des FPAs |
+ 1 Woche → | Nachbereitung der Sitzung |
+ 6 Wochen → | Erstellen der Gutachten |
+ 1 Wochen → | Annahme der Dissertation |
+1 Woche → | Anmeldung der Disputation |
+ 2 Wochen → | Disputation |
+ 2 Wochen → | Vorläufiges Zeugnis |
+ (max 1 Jahr) → | Veröffentlichung/Abschlussorganisation |
+ bis zu 3 Monate → | Ausstellung Urkunde |
Geschafft! |
Das Datum der erfolgreich bestandenen Disputation ist der Tag, an dem Sie Ihr Promotionsverfahren abschließen.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Zeitplanung, dass der Disputationstermin frühestens ca. 10 Wochen nach der FPA-Deadline liegen kann.
Weitere Informationen finden Sie unter "+Anmeldung der Disputation".
Grundsätzlich empfehlen wir, zwischen Abgabe der Dissertation und Disputationstermin ca. 3 Monate (sofern keine Sonderfälle auftreten) einzuplanen, damit die durch die Promotionsordnung vorgeschriebenen Prozesse und Abläufe durchgeführt werden können.
Antrag auf ERÖFFNUNG des Promotionsverfahrens
Wir bearbeiten den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (d.h. Einreichung der Dissertation zur Bewertung) ausschließlich elektronisch! Antragsunterlagen in Papierform (außer 1 Prüfungsexemplar der Dissertationsschrift in Papierform zwecks Archivierung) werden nicht angefordert, aber auch nicht akzeptiert!
Folgende Antragsunterlagen müssen in elektronischer Form für die Online-Antragstellung auf Eröffnung des Promotionsverfahrens vorbereitet und obligatorisch im Rahmen der Online-Antragstellung eingereicht werden:
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (= Semesterbescheinigung)
-
Nur falls nicht bereits bei der Antragstellung auf Zulassung eingereicht:
Kopie/Scan des Identifikationsdokuments (z. B. Ausweis, Pass, Visum)1
1Wichtiger Hinweis: Sollten Sie nach Zulassung Ihren Namen geändert haben (z. B. aufgrund einer Heirat) und die Namensänderung beim uns im Studienbüro noch nicht gemeldet haben, fügen Sie den entsprechenden Nachweis über die Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde) zu den restlichen Antragsunterlagen bei. - Nur falls zutreffend: Beleg zu Promotionsunterbrechungen
Die Online-Antragstellung erfolgt über Docata-MIN und beinhaltet zwei Abschnitte:
Abschnitt 1
- In Docata-MIN mit den bereits vorhandenen Anmeldedaten anmelden (siehe FAQ dazu) und Online-Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens ausfüllen.
-
Ersten Abschnitt des Online-Antrags abschließen und PDF-Antragsdatei Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens herunterladen: in der PDF-Antragsdatei zutreffende Erklärungen ankreuzen und dann PDF-Antragsdatei Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens unterschreiben (lassen)2.
2Elektronische und eingescannte Unterschriften sind gestattet. Neben Ihrer eigener Unterschrift, ist die Unterschrift der Betreuung und bei strukturierter Promotion die der Graduiertenschule notwendig.
Abschnitt 2
In Docata-MIN anmelden und zweiten Abschnitt des Online-Antrags abschließen:
vollständig unterschriebenen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens und die restlichen Antragsdokumente (siehe oben) in EINER PDF-Datei (max. Größe 10 MB) in Docata-MIN hochladen und über Docata-MIN übermitteln.
Bitte beachten Sie:
Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden. Sollten Antragsunterlagen der oben aufgeführten obligatorisch einzureichenden Dokumente fehlen oder Unterschriften, kann der Antrag nicht an den Fach-Promotionsausschuss übermittelt werden. In so einem Fall werden Sie von uns informiert und Sie müssen die Online-Antragstellung (Abschnitt 1 und/oder Abschnitt 2) wiederholen! Um das zu vermeiden, bitten wir Sie, die o.g. Antragsunterlagen vollständig und unterschrieben im Rahmen der Online-Antragstellung einzureichen. Vergessen Sie dabei nicht, 1 Prüfungsexemplar der Dissertationsschrift in Papierform zwecks Archivierung bei uns abzugeben und beachten Sie bitte Folgendes zur Dissertationsschrift, die Sie mit diesem Antrag zur Bewertung einreichen:
- Nur ein gedrucktes gebundenes Exemplar der Dissertationsschrift muss an uns, das zuständige Studienbüro, zur Archivierung übermittelt werden (z. B. auf postalischem Weg oder Einwurf im großen Briefkasten neben den Fahrstühlen im 12. Stock). Keine weiteren Papierexemplare der Dissertationsschrift müssen bei uns im Studienbüro eingereicht werden.
- Sowohl im gedruckten gebundenen Exemplar der Dissertationsschrift als auch in der in elektronischer Form eingereichten Dissertation (über den Docata-Upload) muss die von der Doktorandin bzw. dem Doktoranden unterschriebene Versicherung an Eides statt enthalten sein.
In den hier verlinkten FAQ zur Online-Antragstellung auf Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens finden Sie alle Informationen über den Ablauf der Antragstellung mit Screenshots zu allen Abschnitten. Bitte lesen Sie diese unbedingt, bevor Sie die Online-Antragstellung beginnen.
Ergänzende Informationen (Vorblatt, Versicherung an Eides statt) zur Dissertation gibt es unter dem Punkt "+Dissertation"
ACHTUNG: Nur Dissertationen und Anträge, die vollständig bis zum Ende der Deadline eingereicht wurden und den Vorgaben der Prüfungsordnung entsprechen, werden auf der kommenden Sitzung behandelt. Wenden Sie sich bei Fragen rechtzeitig an uns!
Dissertation
Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor Einreichung Ihrer Dissertation Kontakt mit uns auf. So können Fragen rechtzeitig geklärt werden.
Die Abläufe zum Antrag auf Eröffnung der Promotionsprüfung wird obenstehend im entsprechenden Abschnitt erklärt. Bitte lesen Sie die Hinweise und auch die FAQ vor Antragstellung aufmerksam durch.
Layout/Deckblatt?
Ein Muster für das Layout von Deck- und Vorblatt für Ihre Dissertation finden Sie hier auf Deutsch oder Englisch.
Mitglieder der Prüfungskommission?
In dem Antrag zur Eröffnung Ihrer Promotionsprüfung müssen Sie insgesamt 5 Mitglieder für die Prüfungskommission vorschlagen. Bitte halten Sie hierzu ggd. Rücksprache mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer und beachten Sie folgendes:
- Mindestens eine/r der Gutachter/innen für die Dissertation muss Professor/in am Fachbereich sein. Im Regelfall werden hier die Betreuer/innen der Arbeit genannt.
- Mindestens drei der fünf Mitglieder für die Prüfungskommission müssen Hochschullehrer/innen des Fachbereichs/der Fakultät MIN sein.
- Maximal drei der fünf Mitglieder der Prüfungskommission sollen aus dem Promotionsfach (Themengebiet z.B. Geographie) kommen.
- Wir erwarten, dass Sie die Vorschläge angefragt haben und diese zugestimmt haben, als Mitglieder Ihrer Prüfungskommission mitzuwirken.
Versicherung an Eides statt?
Sowohl im in elektronischer Form eingereichten Dissertationsexemplar (über den Docata-Upload) als auch im beim zuständigen Studienbüro zur Archivierung eingereichten gedruckten gebundenen Exemplar der Dissertationsschrift muss die von Ihnen unterschriebene Versicherung an Eides statt enthalten sein:
"Hiermit erkläre ich an Eides statt, dass ich die vorliegende Dissertationsschrift selbst verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe.
Sofern im Zuge der Erstellung der vorliegenden Dissertationsschrift generative Künstliche Intelligenz (gKI) basierte elektronische Hilfsmittel verwendet wurden, versichere ich, dass meine eigene Leistung im Vordergrund stand und dass eine vollständige Dokumentation aller verwendeten Hilfsmittel gemäß der Guten wissenschaftlichen Praxis vorliegt. Ich trage die Verantwortung für eventuell durch die gKI generierte fehlerhafte oder verzerrte Inhalte, fehlerhafte Referenzen, Verstöße gegen das Datenschutz- und Urheberrecht oder Plagiate.
Ort, Datum
Unterschrift"
"I hereby declare and affirm that this doctoral dissertation is my own work and that I have not used any aids and sources other than those indicated.
If electronic resources based on generative artificial intelligence (gAI) were used in the course of writing this dissertation, I confirm that my own work was the main and value-adding contribution and that complete documentation of all resources used is available in accordance with good scientific practice. I am responsible for any erroneous or distorted content, incorrect references, violations of data protection and copyright law or plagiarism that may have been generated by the gAI.
City, date
Signature"
Bitte fügen Sie diese Versicherung sowohl am Ende der gedruckten alsauch im elektronischen Exemplar hinzu und unterschreiben Sie diese in beiden.2
2Elektronische und eingescannte Unterschriften sind gestattet.
Wieviele Exemplare?
Sie müssen nur ein gedrucktes gebundenes Exemplar der Dissertationsschrift an das zuständige Studienbüro zur Archivierung übermitteln (z. B. auf postalischem Weg oder per Einwurf in den Briefkasten bei den Fahrstühlen im 12. Stock). Keine weiteren Papierexemplare der Dissertationsschrift müssen beim zuständigen Studienbüro eingereicht werden. Die gedruckte Dissertation muss dauerhaft haltbar gebunden sein. Dissertationen mit Ringbindung oder Bindeschienen werden nicht angenommen.
Auf Wunsch stellen Sie den bestellten Prüfungskommissionsmitgliedern und den Gutachterinnen und Gutachtern jeweils ein weiteres gebundenes schriftliches Exemplar der Dissertation zur Verfügung. Absprachen sind hier bilateral zwischen Ihnen und den bestellten Gutachterinnen, Gutachtern und Prüfungskommissionsmitgliedern zu treffen; das zuständige Studienbüro wird in diesem Abstimmungsprozess nicht einbezogen. In diesem weiteren gebundenen schriftlichen Exemplar der Dissertation muss eine durch Sie verfasste und unterschriebene Erklärung enthalten sein, in der Sie versichern, dass das Exemplar und das in elektronischer Form eingereichte Dissertationsexemplar (über den Docata-Upload) und das beim zuständigen Studienbüro zur Archivierung eingereichte gedruckte gebundene Exemplar der Dissertationsschrift identisch sind.
Anmeldung der Disputation
Vorab zu beachten: Bis zum Tag Ihrer Disputation müssen Sie sowohl zugelassen, als auch immatrikuliert sein. Sollte Ihre Zulassungsfrist vorher auslaufen, beantragen Sie bitte eine Verlängerung. Weitere Informationen gibt es unter dem Punkt "+Verlängerung"
Die Organisation des Disputationstermins obliegt dem Doktoranden / der Doktorandin in Rücksprache mit der Prüfungskommission.
Die Anmeldung der Disputation erfolgt über ein Formular, dass Sie zugeschickt bekommen, sobald die Prüfungskommission Ihre Dissertation benotet hat.
Bitte reichen Sie das Formular per Email 15 Tage vor Disputationstermin und erst nach dem Erhalt Ihrer Dissertationsnote an die obenstehende Adresse ein.
ACHTUNG! Folgende Dokumente müssen rechtzeitig dem Studienbüro vorliegen, damit der Termin stattfinden kann:
- Formular Anmeldung der Disputation (siehe oben)
- alle angeforderten Gutachten
- Annahme und Notenabstimmung durch die Prüfungskommission (Protokoll erhält die/der Vorsitzende/r)
Derzeit (gültig seit 1.10.2022) können Disputationen in folgender Form stattfinden:
- Grundsätzlich sollen die Disputationen in Präsenz durchgeführt werden. Bitte beachten Sie das Merkblatt zur Durchführung von Disputationen-MIN-UHH (PDF, barrierefrei) in welchem auch die Ausnahmen geschildert werden.
Für hybride (teils-digitale) Disputationen eignen sich dank entsprechender technischer Ausrüstung folgende Räume:
- Bu55 Raum 1528 (Frau Ehrenreich, MI)
- Bu55 Raum 740 oder 838 (Herr Schiller, IfG)
- Bu53 Raum 22/23 (Frau Terrassa, IfM)
Bitte wenden Sie sich für die Raumbuchung direkt an die Institute oder nutzen Sie die Raumbuchung über STiNE.
Am Fachbereich Erdsystemwissenschaften stehen Ihnen für Disputationen in folgenden Zeitfenstern Hörsäle zur Verfügung:
- dienstags 14 - 16 Uhr (Geomatikum Hörsaal 3)
- mittwochs 12 - 14 und 16-18 Uhr (Geomatikum Hörsaal 4) und 14-16 Uhr (Geomatikum Hörsaal 3)
Wenn Sie einen der Hörsäle nutzen wollen, fragen Sie diesen bitte unter Nennung des Wunschtermins per Email unter promotion.geo"AT"uni-hamburg.de an.
Veröffentlichung und Urkunde
Nach Ihrer Disputation erhalten Sie ein vorläufiges Zeugnis (digital).
Die Urkunde, die Sie zum Führen des Doktortitels berechtigt, erhalten Sie erst, nachdem Sie die Veröffentlichung vorgenommen und den 'Laufzettel' eingereicht haben.
Veröffentlichungsfrist
Die Veröffentlichung der Dissertation soll innerhalb eines Jahres nach Festsetzung des Gesamtprädikats (meist Tag der Disputation) erfolgen. Über eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist entscheidet der Fach-Promotionsausschuss auf formlosen Antrag mit Begründung durch die/den Promovierende/n (siehe § 13 der Promotionsordnung MINFakultät (2010/2018)). Der Antrag ist als Anhang/pdf digital per Email einzureichen.
Zur Erfüllung der Veröffentlichungs- und Ablieferungsfrist folgen Sie bitte den folgenden Schritten auf dem Laufzettel, der Ihnen per Nachricht zugestellt wird.
Bitte reichen Sie den ausgefüllten Laufzettel im Studienbüro ein. Gerne als Scan per Email.
1. Freigabevermerk für die Veröffentlichung der Dissertation
Im Laufzettel geben Sie mittels Ihrer Unterschrift an, ob Sie die Dissertation in der Fassung veröffentlichen, in der sie endgültig bewertet wurde.
ODER
Sofern Sie die endgültig bewertete Fassung überarbeitet haben, muss die Freigabe zur Veröffentlichung der überarbeiteten Dissertation per Unterschrift (idR durch die Betreuung) bestätigt werden.
2. Veröffentlichung der Dissertation in der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg*
Der Fakultäts-Promotionsausschuss empfiehlt die elektronische Veröffentlichung.
Weitere Informationen gibt es bei der SUBHH hier. Bitte beachten Sie auch die Links und Hinweise unten.
3. Übergabe des zur Veröffentlichung bestimmten Exemplars der Dissertation*
Ein veröffentlichtes Exemplar ist bei der Fachbereichsbibliothek einzureichen. Die Fachbereichsbibliothek bestätigt dies auf dem Laufzettel (gerne digital).
4. Einreichung des Laufzettels beim Studienbüro
Bitte senden Sie einen Scan/pdf des Laufzettels per Email. Alternativ nutzen Sie bitte den großen Briefkasten im 12. Stock bei den Fahrstühlen.
Die Promotionsurkunde wird i.d.R. innerhalb von 3 Monaten nach Mitteilung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflicht durch Einreichung des Laufzettels beim Studienbüro ausgehändigt bzw. i.d.R. per Einschreiben verschickt.
Sollte sich seit Antrag auf Eröffnung Ihre Anschrift geändert haben und von der bei DOCATA hinterlegten abweichen, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit!
* zu 2. und 3.
NEU: Seit Dezember 2021 ist kein zur Veröffentlichung bestimmtes Exemplar der Dissertation mehr im Studienbüro abzugeben. Wir benötigen nur das gedruckte Prüfungsexemplar, dass Sie beim Antrag auf Eröffnung eingereicht haben. Bitte nachholen, falls noch nicht geschehen!
Die Anzahl an weiteren gedruckten Veröffentlichungsexemplaren richtet sich nach folgender Tabelle:
Veröffentlichungsform | Fachbereichsbibliothek | Stabi |
als E-Dissertation | 1 | 2 |
rein als Printmedium | 1 | 35 |
als kumulative Dissertation | 1 | 2 or 6** |
in einem gewerblichen Verlag (Mindestauflage: 150 Stück) |
1 | 6 |
**Wenn die kumulative Dissertation als E-Dissertation veröffentlicht wird, sind 2 gedruckte Exemplare in der
Stabi abzugeben. Wenn sie als Printmedium veröffentlicht wird, sind 6 gedruckte Exemplare in der Stabi
abzugeben.
Informationen der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky
Tel.: 040-42838-2236 | Mail: diss"AT"sub.uni-hamburg.de | Web: http://www.sub.uni-hamburg.de
Bitte beachten Sie ggf. Hinweise zur Abgabemöglichkeit für Dissertationen