Promotion
Promotionen im Fachbereich Erdsystemwissenschaften werden administrativ von Frau Franziska Brügmann und Frau Handan Kutlu betreut.
Bitte kontaktieren Sie uns über promotion.geo"AT"uni-hamburg.de oder nutzen Sie unsere persönlichen digitalen Sprechzeiten
Allgemeine Informationen zu Promotionen an der MIN-Fakultät finden Sie hier.
Bitte beachten Sie aktuelle Sonderregelungen oder kurzfristige Neuigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie auf der Hauptseite des Studienbüros
Promotionsordnungen
Für Promotionen an der MIN-Fakultät gilt die Promotionsordnung als Rechtsgrundlage.
Die aktuelle Promotionsordnung ist gültig für seit 1.10.2019 zugelassene Promovierende.
Für auslaufende Promotionsordnung gilt für Promovierende, die vor Oktober 2019 ihre Zulassung erhalten haben.
Bereits vor dem 1. Oktober 2019 zugelassene Doktorandinnen und Doktoranden der MIN-Fakultät können auf gemeinsamen Antrag mit ihren Betreuerinnen und Betreuern ihr Promotionsverfahren nach den Regelungen der Promotionsordnung MIN-Fakultät (2018) fortsetzen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Promotionsausschuss
Entscheidungen im Zusammenhang mit Promotionsverfahren trifft der
Fach-Promotionsausschuss
Mitglieder | stv. Mitglieder |
Prof. Dr. Dirk Gajewski (Vorsitz) | Prof. Dr. Hermann Held |
Prof. Dr. Eva-Maria Pfeiffer (stv. Vorsitz) | Prof. Dr. Annette Eschenbach |
Prof. Dr. Johanna Baehr | Prof. Dr. Felix Ament |
Prof. Dr. Jens Hartmann | Prof. Dr. Boriana Mihailova |
Prof. Dr. Jürgen Scheffran | Prof. Dr. Udo Schickhoff |
PD Dr. Richard Blender | |
Dr. Birgit Gaye | Dr. Thomas Pohl |
Miriam Fuß | Theresa Lang |
Die Termine zu den Sitzungen finden Sie hier.
Zulassung
Bitte beachten Sie die Informationen über die Bewerbungs-FAQs (PDF)
Die Zulassung beantragen Sie beim Fach-Promotionsausschuss. Das Promotionsteam des Studienbüros Erdsystemwissenschaften unterstützt hierbei administrativ. Um die Zulassung zu beantragen, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Zulassungsantrag (via Docata) (Promotionsfach Erdsystemwissenschaften, bitte spezifizieren Sie das Fachgebiet wie z.B. Geographie, Meteorologie, etc.)
- Forschungsskizze (PDF)
- Betreuungsvereinbarung
- Kopie des Identifikationsdokuments
- Kopien der Abschlusszeugnisse und -Urkunden (z. B. Bachelor-, Master-, Diplomabschluss)
- Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
- Tabellarischen Lebenslauf
- Bei internationalen Abschlüssen lassen Sie sich bitte über Ihren Betreuer die Gleichwertigkeit Ihrer Bachelor- und Masterabschlüsse, insbesondere der Abschlussarbeiten, bestätigen.
ACHTUNG: Nur Anträge, die vollständig, und mit englischer oder deutscher Übersetzung und in beglaubigter Form bis zum Ende der Deadline eingereicht wurden, werden auf der kommenden Sitzung behandelt. Weitere Anträge werden erst bei Vollständigkeit in der darauffolgenden Sitzung behandelt.
SONDERREGELUNG CORONA: Bitte reichen Sie die Anträge samt Dokumente und Unterlagen zunächst elektronisch per Email ein. Schicken Sie bitte alles in einer pdf.-Datei an unsere Emailadresse promotionen.geo"AT"uni-hamburg.de Elektronische bzw. gescannte Unterschriften werden akzeptiert. Zusätzlich schicken Sie bitte die ausgedruckten und kopierten Dokumente per Post an das Studienbüro bzw. werfen es in den Briefkasten bei den Fahrstühlen im 12. Stock. (Dies kann auch nach der Deadline geschehen. Bitte nicht vergessen!)
Die Zulassung gilt für vier Jahre. Innerhalb dieser Zeit soll die Dissertation eingereicht und die Disputation gehalten werden. Eine Verlängerung muss rechtzeitig beantragt werden. Weitere Informationen gibt es unter dem Punkt "+Verlängerung"
Immatrikulation
Nachdem der Fach-Promotionsausschuss Sie zur Promotion zugelassen hat, müssen Sie sich spätestens bis zum folgenden Semester nach Beginn der Zulassungsfrist als Promotionsstudent/in in den Studiengang "Erdsystemwissenschaften (Promotion)" einschreiben und bis zum Tag Ihrer Disputation eingeschrieben bleiben. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wechsel der Form der Promotion
Wenn Sie nach der Zulassung zur Promotion von einer Individualpromotion in ein strukturiertes Promotionsprogramm wechseln, zeigen Sie uns dies bitte an. Bitte nutzen Sie dafür das folgende Formular (PDF)
Verlängerung
Die Zulassung gilt für vier Jahre.
Ein Antrag auf Verlängerung der Zulassungsfrist nach § 4 Abs. 5 soll spätestens drei Monate vor Ablauf der vier Jahre an den Fach-Promotionsausschuss gerichtet werden. Die Promovierenden und Betreuenden werden vom Studienbüro einmalig auf diese Frist hingewiesen.
Der formlose begründete Antrag, inkl. Zeitplan muss von den Promovierenden erstellt und zusätzlich von den Betreuenden befürwortet und unterschrieben werden. Im beigelegten Zeitplan muss der derzeitige Stand der Dissertation bis zur Disputation abgebildet werden.
Zeitplan für die Abgabe der Dissertation und Disputation
Bitte beachten Sie, dass die Einreichung Ihrer Dissertation, sowie der Termin Ihrer Disputation innerhalb Ihrer Zulassungsfrist liegen muss und Sie zudem immatrikuliert sein müssen.
Soll die Disputation in dem gleichen Semester durchgeführt werden, in dem die Dissertation abgegeben wird, empfiehlt es sich folgende Sitzungen des Fachpromotionsausschusses als der letzte Abgabetermin anzustreben:
Für einen Abschluss des Promotionsverfahren innerhalb des Wintersemesters: die letzte Sitzung vor dem Jahreswechsel
Für einen Abschluss des Promotionsverfahren innerhalb des Sommersemesters: die im Juni oder Juli stattfindene Sitzung
Maßgeblich hierfür ist die Zeit, die es von Einreichung der Dissertation bis zum Vorliegen der Gutachten braucht.
Die rechtzeitige Abgabe garantiert aber keine Zusage eines Termins für die Disputation. Die endgültige Festlegung trifft der Fach-Promotionsausschuss. Wenn die Abgabe der Dissertation zu einem späteren Termin erfolgt, findet die Disputation im anschließenden Semester statt.
Formen der Dissertation
Die Rahmenpromotionsordnung der MIN-Fakultät der Universität Hamburg in der jeweils gültigen Fassung regelt in §7 die Anforderungen an die schriftliche Promotionsleistung (Dissertation). Dort ist festgelegt, dass die Dissertation entweder als eine Dissertation, die eine in sich abgeschlossene Darstellung der Forschungsarbeiten und ihrer Ergebnisse enthält (§7 Abs. 2a; ‘Monographie’), oder als kumulative Dissertation (§7 Abs. 2b) abgegeben werden kann.
Der Fachpromotionsausschuss Geowissenschaften (FPromA GEO) gibt auf dieser rechtlichen Basis folgende Hinweise, die die Umsetzung der Promotionsordnung in der Praxis erleichtern sollen:
- Die hohen Qualitätsstandards der schriftlichen Promotionsleistung selbstständige, vertiefte wissenschaftliche Arbeit und ein Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis mit beachtenswerten, publikationswürdigen Ergebnissen, vergl. §7 Abs. 1) gelten unabhängig von den formalen Anforderungen an die Dissertation.
- Die Verantwortung für die Befolgung und Einhaltung aller Regelungen in § 7 der MIN-Promotionsordnung sowie dieser Hinweise liegt bei den Promovierenden, den direkten Betreuerinnen oder Betreuern der Promotion sowie der Betreuungskommission nach § 6, Abs. 2 der Promotionsordnung. Mit der Beratung der Kandidatinnen oder Kandidaten hinsichtlich der Vor- und Nachteile beider Dissertationsformen soll bereits beim Erstellen der Betreuungsvereinbarung begonnen werden.
- Eine kumulative Dissertation, die einen Gesamttitel erhalten muss, besteht zusätzlich zu den Einzelarbeiten (bereits publizierte, eingereichte oder zur Einreichung vorgesehene Artikel in referierten Zeitschriften oder Büchern) aus einem verbindenden Text. Dieser verbindende Text soll den Forschungszusammenhang, den Wissensstand und die Forschungsfragen enthalten und die in die kumulative Dissertation eingefügten Einzelarbeiten übergreifend interpretieren, bewerten und diskutieren (§7 Abs. 2). Dieser verbindende Text sollte auch außerhalb des eigenen Forschungsfeldes nachvollziehbar sein.
Die Doktorandin oder der Doktorand ist verpflichtet, ihren oder seinen Anteil bei Konzeption, Durchführung und Berichtsabfassung im Einzelnen darzulegen (§7 Abs. 3). In der Dissertation soll dargestellt werden welche Teile bereits wo veröffentlicht bzw. zur Veröffentlichung vorgesehen sind.
Beschluss des Fachpromotionsausschusses Geowissenschaften vom 22.08.2018
Dissertation
Bitte kündigen Sie etwa vier Wochen vor der Abgabe Ihrer Dissertation Ihre Absicht an. Zu diesem Zeitpunkt lassen sich noch offene Fragen klären.
Um die Dissertation einreichen zu können, stellen Sie bitte zunächst den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens.
Den Antrag finden Sie hier in Docata.
Neben den Antrag reichen Sie bitte die Dissertation gedruckt und digital ein.
Die Einreichung der Dissertation erfordert 1 gedrucktes Exemplar (weitere auf Anfrage der Gutachter möglich) und 1 elektronische Version (pdf per Email oder Attachement-Tool oder CD-ROM). Die gedruckten Dissertationen müssten dauerhaft haltbar gebunden sein. Dissertationen mit Ringbindung oder Bindeschienen werden nicht angenommen.
Ein Muster für das Layout von Deckblättern für Dissertation finden Sie hier.
Wenn Sie 5 Mitglieder für die Prüfungskommission vorschlagen möchten, beachten Sie bitte folgendes:
- mindestens eine/r der Gutachter/innen für die Dissertation muss Professor/in am Fachbereich sein. Im Regelfall sind hier die Betreuer/innen der Arbeit einzutragen.
- mindestens drei der fünf Mitglieder für die Prüfungskommission müssen Hochschullehrer/innen des Fachbereichs/der Fakultät MIN sein.
- maximal drei der fünf Mitglieder der Prüfungskommission sollen aus dem Promotionsfach (Themengebiet z.B. Geographie) kommen.
Versicherung an Eides statt – Affirmation on oath
Bei der Abgabe der Abschlussarbeit ist eine Versicherung an Eides statt (lt. § 59 Abs. 3 HmbHG) abzugeben:
On submission you have to make an affirmation on oath (according to § 59 Abs. 3 HmbHG). The affirmation has to be given in german language:
"Hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich die vorliegende Dissertation mit dem Titel: „bitte Titel einfügen“ selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel – insbesondere keine im Quellenverzeichnis nicht benannten Internet-Quellen – benutzt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht. Ich versichere weiterhin, dass ich die Dissertation oder Teile davon vorher weder im In- noch im Ausland in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht habe und die eingereichte schriftliche Fassung der auf dem elektronischen Speichermedium entspricht.“
Bitte drucken Sie diese Versicherung in jedem Exemplar am Ende ab und unterschreiben Sie diese mit der Angabe von Ort und Datum.
Please print this affirmation at the end of each copy and sign it personally under specification of date and place of issue. You may add the English version of the affirmation.
I hereby declare an oath that I have written the present dissertation on my own with the title: " title" and have not used other than the acknowledge resources and aids. All passages taken literally or analogously from other publications are identified as such. I further declare that this thesis has not been submitted to any other German or foreign examination board and that the submitted written version corresponds to that on the electronic repository.
Disputation
Für die Anmeldung der Disputation reichen Sie bitte folgendes Formular per Email an die obenstehende Adresse ein:
Die Vereinbarung des Termins obliegt dem Doktoranden / der Doktorandin in Rücksprache mit der Prüfungskommission.
Derzeit können Disputationen in ausreichend großen Räumen unter Berücksichtigung der Hygienebestimmungen in Präsenz mit Ihrer Kommission, oder teil-digital durchgeführt werden. Für letzteres müssen Sie und mindestens ein Mitglied der Kommission physisch anwesend sein. Andere Teilnehmer (samt Hochschulöffentlichkeit) können online zugeschaltet werden. Für diese hybride Art der Disputation eignet sich dank entsprechender technischer Ausrüstung bspw. der Raum 1528 (Frau Ehrenreich, MI), oder Raum 22/23 in der Bundesstraße 53 (Frau Terrassa, IfM).
Bitte wenden Sie sich für die Raumbuchung direkt an die Institute.
Am Fachbereich Geowissenschaften finden Disputationen während der Vorlesungszeit zu folgenden Zeiten statt:
- dienstags 14 - 18 Uhr (Geomatikum Hörsaal 3)
- mittwochs 12 - 18 Uhr (Geomatikum Hörsaal 4)
- freitags 12 - 14 Uhr (Geomatikum Hörsaal 5)
Ausserhalb der Vorlesungszeiten können die Hörsäle 3-6 individuell vereinbart werden.
Veröffentlichung der Dissertation
Innerhalb eines Jahres nach erfolgter Promotion muss die Dissertation veröffentlicht werden.
Informationen der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky
Abbruch der Promotion
Natürlich hoffen wir, dass Sie Ihr Promotionsvorhaben erfolgreich abschließen. Sollten Sie es dennoch vorzeitig abbrechen, zeigen Sie uns das bitte an: Promotionsabbruch (PDF)