Gastrecht
Gastrecht
Das wissenschaftliche Gastrecht gilt für Professor*innen, Postdocs und Doktorand*innen, die an einer wissenschaftlichen Einrichtung i.d.R. im Ausland tätig sind und einen Forschungsaufenthalt (im Regelfall bis zu einem Jahr) an der Universität Hamburg planen, um neue Methoden zu erlernen oder die vor Ort befindlichen Gerätschaften zu nutzen.
Durch die Gewährung des Gastrechts wird der Gast nicht Mitglied der Universität Hamburg im Sinne des § 8 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG).
Es wird durch die Gewährung des Gastrechts weder ein Arbeitsverhältnis oder ein arbeitsvertragsähnliches Verhältnis begründet. Der Gast ist nicht verpflichtet, Tätigkeiten an der Universität zu verrichten (Ausnahme: Leistungen im Rahmen eines Werkvertrags, s. Finanzierung). Auch entsteht kein Anspruch auf Übernahme in ein Angestellten- oder Beamtenverhältnis.
Über die Gewährung des Gastrechts entscheidet am Fachbereich Erdsystemwissenschaften die Fachbereichsleitung. Das Gastrecht wird befristet gewährt. Es ist jederzeit widerruflich.
Gastvertrag
Bei einem Gastaufenthalt von mehr als 3 Monaten oder bei Beantragung einer Benutzerkennung ist zusätzlich ein Gastvertrag zwischen dem Gast und der Fachbereichsleitung abzuschließen.
Der einladende Professor oder die einladende Professorin reichen hierfür den Gastvertrag sowie die Checkliste über das Fachbereichspostfach (fachbereich.geo"AT"uni-hamburg.de) elektronisch ein.
Spätestens zu Beginn des Aufenthalts in Hamburg ist dem Gast durch die einladende Professur das Informationsblatt auszuhändigen.
Informationsblatt und Gastvertrag auf Deutsch und Englisch finden sich hier (https://www.kus.uni-hamburg.de/themen/internationales/gastrecht.html).
Das Welcome Center der UHH gibt hierzu nützliche Hilfestellungen zur Aufenthaltsgestaltung:
und auch die MIN-Fakultät hat einen Leitfaden erstellt, der angehenden und neu angekommenen Gastwissenschaftler:innen die Ankunft an der Hamburger Universität erleichtern soll: