Exkursionen
Die Abfrage der Exkursionen erfolgt semesterweise im Zuge der Lehrplanungsabfrage durch das Studienbüro. Nach Beschluss der Lehrplanung durch den Fachbereichsrat werden die Exkursionsdatenblätter von der Fachbereichsverwaltung versandt.
Die Fachbereichsleitung hat, auf Grundlage der Fachbereichsratsberatung im Juli 2023 zur Neuverteilung der Sachmittelbudgets, mit Beschluss vom 29.11.2023, folgende Sätze zur Umsetzung ab dem 01.01.2024 beschlossen:
1. Der Exkursionszuschuss für eintägige Exkursionen wird von 10 auf 12 Euro pro Teilnehmende angehoben.
2. Der Exkursionszuschuss für mehrtägige Exkursionen wird von 20 auf 24 Euro pro Tag und Teilnehmende angehoben.
3. Der Vergütungssatz für bezahlte Lehraufträge wird von 40 auf 60 Euro pro Unterrichtsstunde angehoben.
Exkursionen
Der Zuschuss errechnet sich wie folgt:
Anzahl der Tage x Anzahl der studentischen Teilnehmer x 12,00 Euro (eintägig)/24,00 Euro (mehrtägig).
Es wird maximal 14 Tage bei mehrtägigen Exkursionen berücksichtigt.
Vor Beginn einer Exkursion kann ein Vorschuss i.H.v. 80% beantragt werden. Hierfür reicht ein formloser Antrag per Mail mit den Zahlungsdaten, Reisedatum, LV-Nummer und Teilnehmerliste mit Matrikelnummer.
Eine Exkursion ist für die teilnehmenden Lehrkräfte und Begleitpersonen eine Dienstreise im Sinne des Hamburgischen Reisekostengesetztes (HmbRKG). Deshalb muss von Lehrkräften vor Exkursionsbeginn ein Dienstreiseantrag gestellt werden. Lehrende werden über Team 731, Dienstreisen abgerechnet, Studierende über die Fachbereichsverwaltung, Frau Luckau.
Sind Mietwagen notwendig, sind diese über den Einkauf zu bestellen. Die Exkursion ist innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten abzurechnen. Die Frist beginnt mit dem Tag nach Beendigung der Exkursion. Der Abrechnung sind beizufügen:
· Das Abrechnungsformular inkl. Unterschrift
· Liste der Teilnehmenden mit Unterschriften (bei Studierenden auch die Immatrukulationsnummer)
· Eine Ausgabenübersicht sowie ein Kurzbericht
· Kopie der Reiseabrechnungen der Exkursionsleitungen/VOL-Scheine bei Bestellungen
· Originalbelege
· Nachweise über Zuschüsse anderer Stellen
· Verzichtserklärungen der Studierenden, wenn privateigene Kraftfahrzeuge genutzt werden
Die Abrechnung ist vollständig einzureichen entweder via Hauspost oder an fachbereich.geo"AT"uni-hamburg.de
Richtlinien/Formulare: