Hinweise für Studierende
Abschlussarbeit
Voraussetzungen für die Anmeldung
Prüfen Sie vor Anmeldung des Abschlussmoduls bitte folgende Voraussetzungen:
- Zulassungsvoraussetzungen laut Fachspezifischen Bestimmungen: Alle Studiengänge schreiben eine gewisse Mindestanzahl an Credits und/oder den erfolgreichen Abschluss bestimmter Module als Voraussetzung für die Zulassung zum Abschlussmodul fest.
- Zulassung der Prüfer*innen: Falls vorgesehene Prüfer*innen (Betreuer*in der Abschlussarbeit und 2. Gutacher*in) noch nicht vom Prüfungsausschuss zugelassen sind, stellen Sie bitte vor Anmeldung des Abschlussmoduls einen Antrag an den Prüfungsausschussvorsitzenden (via Studienbüro) mit Begründung und Details zu*r Prüferin*.
Anmeldung
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, gehen Sie in Zusammenarbeit mit dem*der Betreuer*in Ihrer Abschlussarbeit wie folgt vor:
- Füllen Sie das Formular zur Anmeldung des Abschlussmoduls aus. Es werden nur elektronisch ausgefüllte Formulare akzeptiert.
- Fügen Sie Ihre Unterschrift hinzu und lassen den*die Betreuer*in ebenfalls unterschreiben (elektronisch oder per Hand).
- Nach Ausgabe des Themas muss der Antrag umgehend elektronisch im Studienbüro eingereicht werden. Der Bearbeitungszeitraum wird berechnet beginnend ab der Ausgabe des Themas.
- Sie erhalten das Formular unterschrieben per Email zurück. Dies gilt als Bescheid über die Zulassung zum Abschlussmodul.
Bitte beachten Sie, dass das Studienbüro nur Emails von Ihrem offiziellen Uni-Account bearbeitet.
Abgabe
Die Abschlussarbeit muss bis spätestens zum Ablauf des Tages, an dem Ihre Bearbeitungsfrist endet, im Studienbüro eingegangen sein. Einzureichen ist:
- Eine elektronische Version per Email oder über das Kontaktformular. (Die Einreichung einer gedruckten Version ist nach der letzten Änderung der B.Sc. und M.Sc. Prüfungsordnungen nicht mehr nötig.)
Gerade bei großen Datei-Anhängen benutzen Sie bitte das Kontaktformular, da hier im Gegensatz zu Email keine Anhang-Obergröße besteht.
Ihre Abschlussarbeit muss eine mit Ort und Datum versehene und unterschriebene Versicherung an Eides statt (lt. § 59 Abs. 3 HmbHG) enthalten:
„Hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich die vorliegende Arbeit im Studiengang ...*) selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel – insbesondere keine im Quellenverzeichnis nicht benannten Internet-Quellen – benutzt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht. Ich versichere weiterhin, dass ich die Arbeit vorher nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht habe und dass die gedruckte der elektronischen Fassung entspricht.“ *) bitte Ihren Studiengang und Abschluss eintragen
Bitte geben Sie im Anschluss an die Versicherung auch an, ob Sie eine Veröffentlichung Ihrer Abschlussarbeit in der jeweiligen Fachbibibliothek zustimmen:
"Einer Veröffentlichung der vorliegenden Arbeit in der zuständigen Fachbibliothek des Fachbereichs stimme ich zu/stimme ich nicht zu."
Nach der Abgabe
Nach der Abgabe wird Ihre Abschlussarbeit vom Studienbüro an die Prüfer*innen weitergeleitet. Diese haben sechs Wochen Zeit für die Begutachtung und leiten anschließend dem Studienbüro die Gutachten weiter, das dann die Noten in Stine einträgt.
Falls Sie Einsicht in Ihre Gutachten nehmen wollen, lassen Sie dem Studienbüro das entsprechende Formular zukommen.
Wenn alle Noten in Ihrem Leistungskonto vollständig eingetragen sind, können Sie die Zeugnisdokumente beantragen.
Anmeldung zu Modulen, Lehrveranstaltungen und Prüfungen
Anmeldung zu Modulen und Lehrveranstaltungen
Studierende müssen sich in Stine selbstständig zu Modulen, Lehrveranstaltungen und Prüfungen anmelden (Studium/Veranstaltungen/Anmeldung zu Lehrveranstaltungen). Vor bzw. zu Beginn jedes Semesters gibt es drei Anmeldephasen. für die Anmeldung zu Modulen und Lehrveranstaltungen. Hier finden Sie jeweils die aktuellen Daten.
Anmeldung zu Prüfungen
Wenn Sie sich zu einem Modul und den dazugehörigen Veranstaltungen anmelden, haben Sie die Möglichkeit, sich auch direkt zu den betreffenden Prüfungen anzumelden. Sie können sich auch später, bis zu drei Tage vor der Prüfung, anmelden (Studium/Prüfungen/Anmeldung zu Prüfungen). Eine Abmeldung ist ebenfalls bis drei Tage vorher möglich. Sollten Probleme bei der An- oder Abmeldung auftreten, kontaktieren Sie bitte das Studienbüro mit den erforderlichen Angaben (Name, Matrikelnr., Titel der Lehrveranstaltung, Datum der Prüfung). Dies ist z.B. der Fall, wenn noch kein Prüfungstermin eingetragen ist.
Wenn Sie eine Prüfung nicht bestehen, haben Sie die Möglichkeit, sich für den Wiederholungstermin anzumelden. Dies ist erst möglich, sobald die Dozent*innen in Stine eingetragen haben, dass Sie durch die Prüfung durchgefallen sind. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht automatisch zur Wiederholungsprüfung angemeldet werden. Bei Problemen mit der Anmeldung kontaktieren Sie das Studienbüro.
Jede Prüfung können Sie dreimal wiederholen, es gibt also ingesamt vier Versuche pro Prüfung. In einigen Fällen kann technisch bedingt nach Nichtbestehen des dritten Versuchs in Stine "(endgültig) durchgefallen" erscheinen. Kontaktieren Sie bitte in diesem Fall das Studienbüro, damit wir manuell für Sie einen vierten Versuch freischalten können.
Stellen Sie vor jeder Prüfung sicher, dass Sie korrekt zur Prüfung angemeldet sind. Eine nachträgliche Anmeldung nach dem Prüfungstermin ist nicht möglich.
Verspätete Anmeldung zu Modulen und Lehrveranstaltungen
Eine Anmeldung nach Ende der Anmeldephasen durch das Studienbüro ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Dozent*innen der Nachmeldung zustimmen. Etwaige Teilnahmevoraussetzungen laut fachspezifischen Bestimmungen müssen ebenfalls erfüllt sein.
Füllen Sie dazu bitte das Formular nachträgliche Anmeldung aus, lassen es von den Dozent*innen unterschreiben und reichen es elektronisch im Studienbüro ein. Falls Ihnen Informationen zum Ausfüllen des Formulars fehlen, finden Sie diese in Stine. Das Formular wird im Studienbüro erst nach Ende der regulären Anmeldephasen entgegengenommen.
Bitte beachten Sie auch, dass das Studienbüro Anmeldungen nur für Lehrveranstaltungen des Fachbereichs Erdsystemwissenschaften vornehmen kann (LV-Nummern beginnen mit 63-). Anmeldewünsche für Lehveranstaltungen anderer Fachbereiche richten Sie bitte direkt an das zuständige Studienbüro.
Anerkennung von Leistungen
Allgemeine Informationen
Leistungen, die Sie in einem früheren Studiengang an der Universität Hamburg oder einer anderen Hochschule im In- oder Ausland erworben haben, können in Ihrem jetzigen Studiengang anerkannt werden (Rechtsgrundlage § 8 MIN PO)
Eine Anerkennung ist nur möglich, wenn es für die anzuerkennende Leistung ein Äquivalent in Ihrem jetzigen Studiengang gibt. Eine Anerkennung ist nicht möglich, wenn
- die Leistung, für die eine Anerkennung beantragt wird, bereits erfolgreich erbracht wurde,
- Sie sich in einem Prüfungsverhältnis in Bezug auf die Leistung befinden (z.B. nach Ablauf der Abmeldephase oder wenn bereits ein Prüfungsversuch wahrgenommen wurde),
- Sie das Modul/die Veranstaltungen bereits abgeschlossen haben,
- eine Anerkennung als "Zusätzliche Leistung" beantragt wird.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Leistungen für eine Anerkennung in Frage kommen, kontaktieren Sie vor Antragsstellung das Studienbüro.
Anerkennungsprozess
Um den Anerkennungsprozess anzustoßen, stellen Sie in Stine einen entsprechenden Antrag unter "Studium/Studiumsverwaltung/V Fak. MIN Antrag auf Anerkennung von Leistungen". Das Studienbüro erhält leider keine automatische Benachrichtigung, dass Sie einen Antrag gestellt haben. Daher kontaktieren Sie uns bitte nach Einreichung des Antrags mit folgenden Angaben:
- Antragsnummer
- Nachweise über die erbrachten Leistungen (z.B. Transcript of Records) - entfällt bei an der UHH erworbenen Leistungen
Sie erhalten dann vom Studienbüro ein Formular zugesendet, dass Sie unterschrieben elektronisch zurücksenden. Im Anschluss leitet das Studienbüro Ihren Antrag an den Prüfungsausschussvorsitzenden weiter, der über Ihren Antrag entscheidet. Sie erhalten anschließend über das Studienbüro Bescheid über die Entscheidung.
Anerkennung von Sprachkursen
Für die Anerkennung von Sprachkursen im Freien Wahlbereich haben die Prüfungsausschüsse der Studiengänge des Fachbereichs vereinfachte Regelungen beschlossen. Im folgenden aufgelistet sind die Sprachen mit zugehörigen Niveaus, die ohne Anerkennungsverfahren direkt in den Freien Wahlbereich eingebracht werden können:
Studiengang | Englisch | Weitere Sprachen (außer Deutsch) |
B.Sc. Geographie | alle Niveaus | alle Niveaus |
M.Sc. Geographie | alle Niveaus | alle Niveaus |
B.Sc. Geowissenschaften | alle Niveaus | alle Niveaus |
M.Sc. Geowissenschaften | alle Niveaus | alle Niveaus |
B.Sc. Meteorologie | alle Niveaus | alle Niveaus |
M.Sc. Meteorologie/ M.Sc. Atmospheric Science |
ab B2 | alle Niveaus |
B.Sc. Geophysi/Ozeanographie | ab C1 | Spanisch, Französisch ab C1, Rest alle Niveaus |
M.Sc. Geophysics | ab C1 | Spanisch, Französisch ab C1, Rest alle Niveaus |
Für die Anerkennung reichen Sie den Sprachnachweis direkt im Studienbüro ein. Bei allen hier nicht aufgeführten Sprachniveaus ist eine Anerkennung nicht möglich.
Die Masterstudiengänge ICSS und OCP haben keinen Freien Wahlbereich. Hier können Sprachkurse im Allgemeinen nicht eingebracht werden.
Krankmeldungen
Sollten Sie an einem Prüfungstermin erkrankt sein, muss ein Arzt / eine Ärztin Ihnen attestieren, dass Sie prüfungsunfähig sind. Bitte reichen Sie das ärztliche Attest zusammen mit dem ausgefüllten Formblatt Krankmeldung (PDF) persönlich oder per Post im Studienbüro (Prüfungsmanagement) ein. Sie müssen das umgehend, spätestens 10 Tage nach Beginn der Krankheit (wie attestiert) erledigt haben. Über verspätet eingehende Krankmeldungen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.
Wenn Sie trotz eines vorgelegten Attests an einer Prüfung teilnehmen, so erklären Sie damit, dass Sie prüfungsfähig sind. Das ursprünglich vorgelegte Attest ist ab dann unwirksam. Falls Sie sich in dem Zeitraum der Krankmeldung für weitere Prüfungen krankmelden möchten, benötigen Sie ein neues Attest.
Bitte denken Sie daran, sich in STiNE für eine Wiederholungsprüfung anzumelden.
Das "Formblatt Krankmeldung" gilt nicht als Antrag für die Verlängerung der Bearbeitungszeit für eine Abschlussarbeit (Bachelor, Master, Diplom). Bitte stellen Sie in solchen Fällen einen formlosen Antrag und reichen ihn zusammen mit dem ärztlichen Attest im Studienbüro ein. Der Antrag muss rechtzeitig vor Ablauf der Bearbeitungszeit gestellt werden.
Wir wünschen Ihnen gute Besserung!
Nachteilsausgleich
Gemäß §11(1) der MIN-Prüfungsordnungen Bachelor bzw. Master of Science steht Studierenden mit Behinderungen oder länger andauernden bzw. chronischen Erkrankungen ein Nachteilsausgleich zu, sofern sich aus der Behinderung bzw. Erkrankung ein Nachteil bei der Erbringung von Prüfungs- und Studienleistungen ergibt.
Betroffene Studierende wenden sich dabei zunächst an das Büro für Belange von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Beeinträchtigungen. Nach einem Gespräch mit der dortigen Koordinatorin erhalten sie eine Empfehlung für Ausgleichsmaßnahmen. Diese Empfehlung schicken sie mitsamt dem Antrag auf Nachteilsausgleich an das Studienbüro. Der*die Prüfungsauschussvorsitzende entscheidet über den Antrag. Die Information der Lehrenden über die bewilligten Maßnahmen liegt dann bei den Studierenden.
Die eingesendeten Unterlagen werden im Studienbüro selbstverständlich vertraulich behandelt.
Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit beträgt gem. § 2 der MIN-Prüfungsordnungen für B.Sc. sechs Semester und für M.Sc. vier Semester. Bei Überschreitung dieser Regelstudienzeit müssen Studierende gemäß § 3 Abs. 3 an einer Studienfachberatung teilnehmen, bevor sie die Regelstudienzeit gemäß § 2 um zwei Semester überschritten haben, wenn sie noch nicht alle Prüfungsleistungen erbracht haben. Studierende, die nicht an der Studienfachberatung wegen Überschreiten der Regelstudienzeit teilnehmen, werden gemäß § 42 Absatz 2 Nummer 7 HmbHG exmatrikuliert. Über die Beratung wird ein Protokoll mit Studienplan angefertigt (siehe Formular), das anschließend im Studienbüro einzureichen ist.
Aufgrund der besonderen Lage während der Corona-Pandemie werden die Semester SoSe 2020 bis WiSe 2022/23 nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Dies bedeutet, dass sich im Sommersemester 2023 Studierende, die im Wintersemester 2023/24 ins 13. Semester (B.Sc.) bzw. 11. Semester (M.Sc.) kommen, beraten lassen müssen, aber noch nicht diejenigen in tieferen Semestern.
Transcripts of Records
Wenn Sie für Bewerbungen, z.B. für Masterstudiengänge, einen Nachweis über Ihre bisherigen Studienleistungen benötigen, stellen wir Ihnen gern ein "Transcript of Records" (ToR) aus. Hierzu gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
- Überprüfen Sie Ihr Leistungskonto und kümmern sich erforderlichenfalls zunächst um den Eintrag bereits erbrachter, fehlender Leistungen.
- Senden eine E-Mail an das Studienbüro mit Ihrer Anforderung und den erforderlichen persönlichen Daten (Name, Matrikelnummer, Studiengang) oder verwenden Sie das Kontaktformular.
- Geben Sie bitte auch an, für welchen Zweck das ToR bestimmt ist.
Bitte beachten Sie noch folgendes:
- Wir überprüfen Ihr Leistungskonto nicht mehr, bevor wir das ToR erzeugen.
- Das ToR wird in deutscher und englischer Sprache über STiNE ausgeliefert. Sie können es unter "Studium" -> "Dokumente" herunterladen.
- Sie müssen mit einer Bearbeitungszeit von ca. 3 Arbeitstagen rechnen. Wir benachrichtigen Sie per E-Mail, wenn das ToR fertig ist.
- in der Zeit vom 1. Juni bis 15. Juli werden Anfragen im Rahmen von Bewerbungen für Masterstudiengänge vorrangig bearbeitet.
Für Bewerbungen innerhalb der Uni Hamburg, wenn Sie bereits Ihr Bachelor-Studium hier absolviert haben, benötigen Sie kein Transcript of Records.
Zeugnisse
Wenn Sie alle notwendigen Leistungen Ihres Studiums erfolgreich abgeschlossen haben und die Ergebnisse in Stine eingetragen sind, können Sie die Ausstellung Ihrer Zeugnisdokumente beantragen. DIese beinhalten die Urkunde, das Prüfungszeugnis, ein Transcript of Records und ein Diploma Supplement.
Füllen Sie dazu bitte das entsprechende Formular aus und senden es elektronisch an das Studienbüro. Insbesondere benötigen wir das Datum, an dem Sie Ihre letzte Prüfungsleistung erbracht (z.B. Klausurtermin, Abgabe der Abschlussarbeit, Kolloquiumstermin oder Datum der Praktikumsbescheinigung) haben und das Modul oder die Lehrveranstaltung, in dem diese Leistung erbracht wurde. Prüfen Sie vor Einreichung des Formulars, ob alle Ihre Leistungen korrekt in Stine eingetragen und richtig zugeordnet sind.
Das CEN (Centrum für Erdsystemforschung und Nachhaltigkeit) veranstaltet jeweils zu Anfang eines Kalenderjahres eine Graduierungsfeier für alle Master-Absolvent*innen und Promovierten des Fachbereichs. Wenn Sie Interesse haben, an der Feier teilzunehmen, wenden Sie sich bitte an graduation.cen@uni-hamburg.de.(graduation.cen"AT"uni-hamburg.de)
Sonstiges
Verwendung des Uni-Logos
Studierende der Universität Hamburg dürfen das Logo der Universität unter bestimmten Voraussetzungen verwenden:
- Das Logo darf ausschließlich für Dokumente verwendet werden, die direkt mit der Erbringung von Studienleistungen zu tun haben, z.B. für Hausarbeiten, Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeiten, sowie Dissertationen.
- Die Dokumente müssen deutlich als universitäre Studienarbeit gekennzeichnet sein.
- Das Corporate Design der Universität ist stets einzuhalten.
Diplomprüfungen
Sofern vor oder im Zusammenhang mit der Zulassung zur Diplomprüfung noch Fragen zu klären sind, möchten wir Ihnen empfehlen, per email einen Termin mit uns zu vereinbaren. Bitte teilen Sie uns Namen, Studiengang und Ihr Anliegen mit.
- für die Zulassung zur Diplomvor- oder Diplomhauptprüfung verwenden Sie bitte diesen Vordruck (PDF)
- für die Anmeldung der Diplomarbeit oder -kartierung im Studiengang Geologie-Paläontologie verwenden Sie diesen Vordruck (PDF)
- für die Anmeldung der Diplomarbeit in den übrigen Diplom-Studiengängen verwenden Sie diesen Vordruck (PDF)
- nachdem Sie alle Prüfungsleistungen für die Diplomvor- oder Diplomhauptprüfung erbracht haben, beantragen Sie Ihr Zeugnis bitte mit diesem Formular (PDF)