Hinweise für Studierende
Noch Fragen?
Gern nehmen wir Ihre Anregungen zur Vervollständigung unseres Informationsangebots auf. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Wünschen oder mit Fragen zu den angebotenen Informationen an das Studienbüro.
Nachträgliche Anmeldung zu oder Abmeldung von Modulen und Lehrveranstaltungen
Bitte nutzen Sie die Anmeldephasen zu Semesterbeginn, um sich für Module, Lehrveranstaltungen und Prüfungen anzumelden. In dieser Zeit können Sie sich auch selbst wieder von Lehrveranstaltungen und Prüfungen abmelden. Wenn Sie dabei auf Schwierigkeiten stoßen, wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Wir werden versuchen die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Sie sich selbst an- oder abmelden können.
Eine Anmeldung nach Ende der Anmeldephasen durch das Studienbüro ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Dozentin oder der Dozent die bisherige Teilnahme an der Lehrveranstaltung bestätigt und der Nachmeldung zustimmt. Etwaige Teilnahmevoraussetzungen laut fachspezifischen Bestimmungen müssen ebenfalls erfüllt sein. Füllen Sie dazu bitte das Formular nachträgliche Anmeldung (PDF) aus, lassen es von den Dozent/inn/en unterschreiben und geben es während der Sprechzeiten im Studienbüro (Prüfungsmanagement) ab. Falls Ihnen Informationen zum Ausfüllen des Formulars fehlen, finden Sie diese in Stine. Sie können mit einem Formular maximal 5 Veranstaltungs-/Modulanmeldungen beantragen. Das Formular wird im Studienbüro erst nach Ende der regulären Anmeldephasen entgegengenommen.
Bitte beachten Sie auch, dass das Studienbüro Anmeldungen nur für Lehrveranstaltungen des Fachbereichs Geowissenschaften vornehmen kann (LV-Nummern beginnen mit 63-). Anmeldewünsche für Lehveranstaltungen anderer Fachbereiche richten Sie bitte direkt an das zuständige Studienbüro.
Abmeldungen von Lehrveranstaltungen werden vom Studienbüro grundsätzlich nicht vorgenommen. Wenn Sie an einer Lehrveranstaltung, für die Sie angemeldet sind, nicht mehr teilnehmen möchten, informieren Sie bitte Ihre Dozentin oder Ihren Dozenten und bitten sie oder ihn, Sie in der Teilnehmerliste "inaktiv" zu setzen.
Anmeldung zu Prüfungen
Studierende müssen sich in STiNE zu Prüfungen anmelden.
Dies kann während der Anmeldephasen zu Beginn des Semesters geschehen. Danach ist für alle Prüfungen, deren Termine in STiNE veröffentlicht sind, eine Anmeldung bis sieben Tage vor der Prüfung möglich. Bis drei Tage vorher ist ein Wechsel des Prüfungstermins oder eine Abmeldung von der Prüfung ohne Angabe von Gründen möglich. Danach ist die Anmeldung verbindlich, und ein Rücktritt ist nur noch aus einem wichtigen Grund (z.B. Krankheit) möglich.
Die Anmeldung erfolgt unter dem Menupunkt "Meine Prüfungen" über den Button "Anmeldung zu Prüfungen" oder den Menupunkt "Anmeldung zu Prüfungen". Sie wählen einen Prüfungstermin aus und klicken auf "Anmelden". Dann geben Sie die geforderte iTAN ein und bestätigen mit "Abschicken". Unter "Meine Prüfungen" können Sie nachsehen, für welche Prüfungen Sie bereits angemeldet sind.
Sollte eine Anmeldung in Stine nicht möglich sein, z.B. weil auf Grund der Prüfungsform kein Termin festgesetzt wurde, ist eine Anmeldung durch das Studienbüro möglich. Melden Sie sich dazu bitte spätestens drei Tage vor der Prüfung persönlich oder per E-Mail mit den erforderlichen Angaben (Name, Matrikelnummer, Prüfung und Prüfungstermin) im Studienbüro (Prüfungsmanagement).
Bitte beachten Sie auch folgendes:
- Sie können sich erst dann zu einer Wiederholungsprüfung anmelden, wenn Sie in Stine ("Prüfungsergebnisse") sehen können, dass Sie den vorherigen Versuch nicht bestanden haben.
- Sie werden nicht routinemäßig durch das Studienbüro zu (Wiederholungs-)Prüfungen angemeldet.
- Sie müssen vor der Prüfung sicherstellen, dass Sie in STiNE angemeldet sind. Eine Prüfungsanmeldung ist nach dem Prüfungstermin nicht mehr möglich.
Krankmeldungen
Sollten Sie an einem Prüfungstermin erkrankt sein, muss ein Arzt / eine Ärztin Ihnen attestieren, dass Sie prüfungsunfähig sind. Bitte reichen Sie das ärztliche Attest zusammen mit dem ausgefüllten Formblatt Krankmeldung (PDF) persönlich oder per Post im Studienbüro (Prüfungsmanagement) ein. Sie müssen das umgehend, spätestens 10 Tage nach Beginn der Krankheit (wie attestiert) erledigt haben. Über verspätet eingehende Krankmeldungen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.
Wenn Sie trotz eines vorgelegten Attests an einer Prüfung teilnehmen, so erklären Sie damit, dass Sie prüfungsfähig sind. Das ursprünglich vorgelegte Attest ist ab dann unwirksam. Falls Sie sich in dem Zeitraum der Krankmeldung für weitere Prüfungen krankmelden möchten, benötigen Sie ein neues Attest.
Bitte denken Sie daran, sich in STiNE für eine Wiederholungsprüfung anzumelden.
Das "Formblatt Krankmeldung" gilt nicht als Antrag für die Verlängerung der Bearbeitungszeit für eine Abschlussarbeit (Bachelor, Master, Diplom). Bitte stellen Sie in solchen Fällen einen formlosen Antrag und reichen ihn zusammen mit dem ärztlichen Attest im Studienbüro ein. Der Antrag muss rechtzeitig vor Ablauf der Bearbeitungszeit gestellt werden.
Wir wünschen Ihnen gute Besserung!
Anerkennung
Allgemein
Leistungen, die Sie in einem früheren Studiengang an der Universität Hamburg oder einer anderen Hochschule im In- oder Ausland erworben haben, können in Ihrem jetzigen Studiengang anerkannt werden.
Eine Anerkennung ist nur möglich, wenn es für die anzuerkennende Leistung ein Äquivalent in Ihrem jetzigen Studiengang gibt. Eine Anerkennungen ist nicht möglich, wenn
- die Leistung, für die eine Anerkennung beantragt wird, bereits erfolgreich erbracht wurde,
- Sie sich in einem Prüfungsverhältnis in Bezug auf die Leistung befinden (z.B. nach Ablauf der Abmeldephase oder wenn bereits ein Prüfungsversuch wahrgenommen wurde).
- eine Anerkennung als "Zusätzliche Leistung" beantragt wird.
Bitte beantragen Sie die Anerkennung in STiNE unter Studium -> Studiumsverwaltung -> Anträge. Aus der Liste wählen Sie "V Fak. MIN - Antrag auf Anerkennung von Leistungen" und folgen den Anweisungen. Nachdem Sie den Antrag gespeichert und abgeschickt haben, informieren Sie bitte den*die für Ihren Studiengang zuständige Studienkoordinator*in per E-Mail unter Angabe der Antragsnummer.
Bitte geben Sie dann die Leistungsnachweisen (z.B. Transcript of Records) bei dem*der zuständigen Studienkoordinator*in ab und unterschreiben den vorbereiteten Antrag. Sofern die anzuerkennende Leistung in STiNE erfasst ist, genügt ein entsprechender Hinweis.
Die*der Prüfungsausschussvorsitzende entscheidet über Ihren Antrag. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich per E-Mail oder Post mitgeteilt.
Anerkennung von Sprachkursen
Für die Anerkennung von Sprachkursen im Freien Wahlbereich haben die Prüfungsausschüsse der Studiengänge des Fachbereichs vereinfachte Regelungen beschlossen. Im folgenden aufgelistet sind die Sprachen mit zugehörigen Niveaus, die ohne Anerkennungsverfahren direkt in den Freien Wahlbereich eingebracht werden können:
Studiengang | Englisch | Weitere Sprachen (außer Deutsch) |
B.Sc. Geographie | alle Niveaus | alle Niveaus |
M.Sc. Geographie | alle Niveaus | alle Niveaus |
B.Sc. Geowissenschaften | alle Niveaus | alle Niveaus |
M.Sc. Geowissenschaften | alle Niveaus | alle Niveaus |
B.Sc. Meteorologie | alle Niveaus | alle Niveaus |
M.Sc. Meteorologie | ab B2 | alle Niveaus |
B.Sc. Geophysik/Ozeanographie | ab C1 |
Spanisch, Französisch ab C1, |
M.Sc. Geophysik | ab C1 | Spanisch, Französisch ab C1, Rest alle Niveaus |
Für die hier genannten Sprachen und Niveaus reichen Sie den Sprachnachweis direkt bei dem*der zuständigen Prüfungsmanager*in ein. Bei allen hier nicht aufgeführten Sprachniveaus ist eine Anerkennung allgemein nicht möglich.
Transcripts of Records
Wenn Sie für Bewerbungen, z.B. für Masterstudiengänge, einen Nachweis über Ihre bisherigen Studienleistungen benötigen, stellen wir Ihnen gern ein "Transcript of Records" (ToR) aus. Hierzu gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
- Überprüfen Sie Ihr Leistungskonto und kümmern sich erforderlichenfalls zunächst um den Eintrag bereits erbrachter, fehlender Leistungen.
- Senden eine E-Mail an das Studienbüro (Prüfungsmanagement) mit Ihrer Anforderung und den erforderlichen persönlichen Daten (Name, Matrikelnummer, Studiengang).
- Geben Sie bitte auch an, für welchen Zweck das ToR bestimmt ist.
Bitte beachten Sie noch folgendes:
- Wir überprüfen Ihr Leistungskonto nicht mehr, bevor wir das ToR erzeugen.
- Das ToR wird in deutscher und englischer Sprache über STiNE ausgeliefert. Sie können es unter "Studium" -> "Dokumente" herunterladen.
- Sie müssen mit einer Bearbeitungszeit von ca. 3 Arbeitstagen rechnen. Wir benachrichtigen Sie per E-Mail, wenn das ToR fertig ist.
- in der Zeit vom 1. Juni bis 15. Juli werden Anfragen im Rahmen von Bewerbungen für Masterstudiengänge vorrangig bearbeitet.
Anmeldung der Bachelor- oder Masterarbeit
Mit der Abschlussarbeit "soll der Nachweis erbracht werden, dass der Kandidat bzw. die Kandidatin in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem jeweiligen Fach selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten" (§ 14 der Rahmenprüfungsordnung).
Bevor Sie die Zulassung zur Abschlussarbeit beantragen, müssen Sie sich vergewissern, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Diese entnehmen Sie bitte den Fachspezifischen Bestimmungen für Ihren Studiengang.
Außerdem müssen Sie klären, ob die Prüfer/innen (Betreuerin / Betreuer der Abschlussarbeit und 2. Gutacher/in) vom Prüfungsausschuss zugelassen sind. Erforderlichenfalls muss zunächst die Zulassung beim Prüfungsausschuss beantragt werden.
Wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, gehen Sie in Zusammenarbeit mit der Betreuerin oder dem Betreuer Ihrer Abschlussarbeit wie folgt vor [Regelung gilt solange das Studienbüro geschlossen ist]:
- Füllen Sie das Formular (s.u.) bitte online (am PC) aus; handschriftlich ausgefüllte Formulare werden nicht akzeptiert! Das Formular besteht zur Zeit aus einer Seite und je einer Seite Hinweise in deutscher (Seite 4) und englischer Sprache (Seite 5).
- Die rot umrandeten Felder sind Pflichtfelder und müssen unbedingt ausgefüllt werden.
- Drucken Sie den vollständig ausgefüllten Antrag aus und unterschreiben Sie in der Zeile, die mit "Hamburg, d." beginnt.
- Lassen Sie Ihre*n Betreuer*in das Formular unterschreiben.
- Nach Ausgabe des Themas muss der Antrag umgehend im Studienbüro Geowissenschaften (Prüfungsmanagement) eingereicht werden. Hierzu senden Sie bitte das Formular per Email an den*die zuständige*n Prüfungsmanager*in.
- Sie erhalten das Formular unterschrieben per Email zurück. Dies gilt als Bescheid über die Zulassung zum Abschlussmodul.
- Mit der Einreichung des Formulars bestätigen Sie, dass Sie die die Hinweise auf Seite 4 des Antragsformulars zur Kenntnis genommen haben.
- Bitte beachten Sie, dass Sie solange immatrikuliert sein müssen, bis Sie alle (Teil-)Prüfungen abgelegt haben. Nach der Exmatrikulation erlischt Ihr Prüfungsanspruch.
Versicherung an Eides statt für Abschlussarbeiten
Bei der Abgabe der Abschlussarbeit ist eine Versicherung an Eides statt (lt. § 59 Abs. 3 HmbHG) abzugeben:
„Hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich die vorliegende Arbeit im Studiengang ...*) selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel – insbesondere keine im Quellenverzeichnis nicht benannten Internet-Quellen – benutzt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht. Ich versichere weiterhin, dass ich die Arbeit vorher nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht habe und die eingereichte schriftliche Fassung der auf dem elektronischen Speichermedium entspricht.“ *) bitte Ihren Studiengang und Abschluss eintragen
Die Angabe zur Veröffentlichung in der Fachbibliothek können Sie direkt in die Versicherung mit einbeziehen:
"Einer Veröffentlichung der vorliegenden Arbeit in der zuständigen Fachbibliothek des Fachbereichs stimme ich zu/stimme ich nicht zu."
Bitte drucken Sie diese Versicherung in jedem Exemplar am Ende ab und unterschreiben Sie diese mit der Angabe von Ort und Datum.
Verwendung des Uni-Logos
Studierende der Universität Hamburg dürfen das Logo der Universität unter bestimmten Voraussetzungen verwenden:
- Das Logo darf ausschließlich für Dokumente verwendet werden, die direkt mit der Erbringung von Studienleistungen zu tun haben, z.B. für Hausarbeiten, Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeiten, sowie Dissertationen.
- Die Dokumente müssen deutlich als universitäre Studienarbeit gekennzeichnet sein.
- Das Corporate Design der Universität ist stets einzuhalten.
Abschlusszeugnisse
Über bestandene Abschlussprüfungen soll möglichst innerhalb von 4 Wochen nach Bestehen der letzten Prüfungsleistung ein Zeugnis ausgestellt werden. Hierfür benötigen wir von Ihnen eine ausgefüllte Zeugnisanforderung.
Bitte prüfen Sie, ob alle geforderten Prüfungsleistungen im Leistungskonto eingetragen sind. Dazu sehen Sie bitte ganz unten nach. In der Zeile, die mit "Summe [Studiengang] " beginnt, muss die für den Abschluss erforderliche Anzahl Leistungspunkte eingetragen sein, und am Ende der Zeile muss der Haken gesetzt sein.
Überprüfen Sie aber bitte auch, ob alle Leistungen korrekt zugeordnet sind. Sollte es noch Unstimmigkeiten geben, klären Sie die bitte rechtzeitig ab. Das Studienbüro unterstützt Sie dabei gern.
Wenn Ihr Leistungskonto vollständig ist, füllen Sie den Zeugnisantrag bitte am PC vollständig aus. Insbesondere benötigen wir das Datum, an dem Sie Ihre letzte Prüfungsleistung erbracht (z.B. Klausurtermin, Abgabe der Abschlussarbeit, Kolloquiumstermin oder Datum der Praktikumsbescheinigung) haben und das Modul oder die Lehrveranstaltung, in dem diese Leistung erbracht wurde. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular reichen Sie bitte im Studienbüro (Prüfungsmanagement) ein.
Für den Empfang der Zeugnisdokumente gibt es folgende Möglichkeiten [zur Zeit nur Versand möglich]:
- Sie holen die Zeugnisdokumente persönlich im Studienbüro ab. Bitte bringen Sie dazu unbedingt einen Lichtbildausweis mit.
- Sie bevollmächtigen für die Abholung eine Person Ihres Vertrauens. Hierfür benötigen wir eine Kopie Ihres Ausweises und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht, die den vollständigen Namen, Geburtsdatum und Geburtsort des oder der Bevollmächtigten enthält. Der oder die Bevollmächtigte muss zur Abholung einen Lichtbildausweis vorlegen, der diese Daten ebenfalls enthält.
- Sie beauftragen das Studienbüro Geowissenschaften schriftlich, Ihnen die Zeugnisse mit der Deutschen Post zuzusenden. Hierfür müssen Sie uns eine Kopie Ihres Ausweises zur Verfügung stellen. Der Versand ist nur im Inland möglich. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass das Studienbüro keinerlei Haftung, z.B. für Transportschäden, verzögerte Zustellung oder Verlust, übernimmt.
Das CEN (Centrum für Erdsystemforschung und Nachhaltigkeit) veranstaltet jeweils zu Anfang eines Kalenderjahres eine Graduierungsfeier für alle Master-Absolvent*innen und Promovierten des Fachbereichs. Wenn Sie Interesse haben, an der Feier teilzunehmen, wenden Sie sich bitte an graduation.cen@uni-hamburg.de.(graduation.cen"AT"uni-hamburg.de)
Diplomprüfungen
Sofern vor oder im Zusammenhang mit der Zulassung zur Diplomprüfung noch Fragen zu klären sind, möchten wir Ihnen empfehlen, per email einen Termin mit uns zu vereinbaren. Bitte teilen Sie uns Namen, Studiengang und Ihr Anliegen mit.
- für die Zulassung zur Diplomvor- oder Diplomhauptprüfung verwenden Sie bitte diesen Vordruck (PDF)
- für die Anmeldung der Diplomarbeit oder -kartierung im Studiengang Geologie-Paläontologie verwenden Sie diesen Vordruck (PDF)
- für die Anmeldung der Diplomarbeit in den übrigen Diplom-Studiengängen verwenden Sie diesen Vordruck (PDF)
- nachdem Sie alle Prüfungsleistungen für die Diplomvor- oder Diplomhauptprüfung erbracht haben, beantragen Sie Ihr Zeugnis bitte mit diesem Formular (PDF)