Informationen für Lehrende
Noch Fragen?
Gern nehmen wir Ihre Anregungen zur Vervollständigung unseres Informationsangebots auf. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Wünschen oder mit Fragen zu den angebotenen Informationen an das Studienbüro.
Das Wichtigste zu STiNE
STiNE ist die campusweit integrierte Software, mit der die Studierenden-, Lehrveranstaltungs- und Prüfungsverwaltung an der Universität Hamburg miteinander verbunden werden. Alle Studierenden und Lehrenden sowie die Verwaltung benötigen einen STiNE-Zugang. Wenn Sie noch nicht über einen STiNE-Zugang verfügen, ist das Studienbüro Geowissenschaften Ihnen gern behilflich.
Anleitungen für Lehrende finden Sie inSTiNE unter "Service" -> "Anleitungen"
Sie erreichen die Kolleginnen und Kollegen des STiNE-Teams des RRZ telefonisch unter:
Telefon: 428 38–7790
Montag bis Freitag: 7:30–19:30 Uhr
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Fragen an das STiNE-Team mit Hilfe eines elektronischen Formulars zu richten oder Probleme mitzuteilen. Sie können das Supportformular aufrufen und Ihr Anliegen schildern. Die Kolleginnen und Kollegen des STiNE-Teams werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen bei der Lösung Ihres Problems behilflich sein.
Prüfungen
Module werden mit Modul(teil)prüfungen abgeschlossen. Sie finden Ihre Prüfungen in STiNE unter dem jeweiligen Semester mit der Lehrveranstaltungsbezeichnung. Prüfungen, die der Modulebene zugeordnet sind, finden Sie unter der Modulbezeichnung, sofern Sie als Modulverantwortliche/r vermerkt sind.
Spätestens zu Semesterbeginn benötigen wir von Ihnen Angaben zur genauen Prüfungsform (z.B. Klausur, mündliche Prüfung, Hausarbeit, ...), sofern die fachspezifischen Bestimmungen Spielraum bei der Wahl der Prüfungsform zulassen, sowie zu den Prüfungsterminen (Datum, Uhrzeit, Raum).
Anmeldung von Studierenden
Studierende müssen sich selbst in STiNE für eine Prüfung anmelden. Die An- bzw. Abmeldung ist bis drei Tage vor dem Prüfungstermin möglich. Die Anmeldung zu einem Wiederholungstermin können Studierende erst nach Eingabe der Noten des vorherigen Prüfungsversuchs vornehmen.
Es ist möglich, dass Sie pro Prüfung mehrere Teilnehmerlisten in STiNE haben. Dies kann dadurch entstehen, dass ein und dieselbe Prüfung in mehreren Modulen oder ganz ohne Modulbezug vorgesehen ist.
Durchführung der Prüfung
Vor Beginn der Prüfung:
Wenn Studierende an einer Prüfung teilnehmen, ohne in STiNE angemeldet zu sein, darf die Prüfung nicht gewertet werden. Da aber z.B. Fehler in STiNE aufgetreten sein können oder die/der Studierende sich kurzfristig vor der Prüfung im Studienbüro mit einem Anmeldewunsch gemeldet haben kann, möchten wir Ihnen empfehlen, Studierende, die nicht auf Ihrer Teilnehmerliste stehen, unter Vorbehalt an der Prüfung teilnehmen zu lassen. Dies bedeutet, dass die Prüfung nur dann gewertet wird, wenn eine Überprüfung ergibt, dass eine rechtzeitige Anmeldung vorgelegen hat. Die Studierenden sind hierüber zu belehren. Bitte setzen Sie sich unmittelbar nach der Prüfung mit dem Studienbüro in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu klären. Bitte warten Sie unbedingt mit der Feststellung des Prüfungsergebnisses, bis die Überprüfung stattgefunden hat.
Während der Prüfung:
Besondere Vorkommnisse sind schriftlich festzuhalten. Dies können z.B. Störungen sein oder mutmaßliche Täuschungsversuche, also Versuche, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder unerlaubte Hilfsmittel zu beeinflussen. Sollten Sie einen Täuschungsversuch feststellen, weisen Sie die/den Studierende/n darauf hin und stellen Sie unerlaubte Hilfsmittel sicher. Lassen Sie sie/ihn aber die Prüfung beenden und Stellung zu dem Vorwurf nehmen. Erst der Prüfungsausschuss entscheidet nämlich, ob ein Täuschungsversuch begangen wurde. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gern eine ausführlichere Handreichung zur Verfügung.
Für die Protokollierung von mündlichen Prüfungen (einschließlich der Vorträge zu Abschlussarbeiten) nutzen Sie bitte unsere Protokollvorlagen:
Prüfungsprotokoll (PDF) oder Prüfungsprotokoll online ausfüllbar (PDF)
Hinweise zu digitalen mündlichen Prüfungen
Nach der Prüfung:
"Die Bewertung der Prüfungsleistung soll unverzüglich, spätestens 4 Wochen nach der Prüfung, erfolgen" (PO § 15 (1); STiNE-Kurzanleitung zur Noteneingabe).
Bei Studierenden, die angemeldet waren, jedoch nicht teilgenommen haben, ist der Haken bei "Abwesend" zu setzen. Bitte zögern Sie nicht, diesen Haken zu setzen, auch wenn dies zunächst als Fehlversuch gewertet wird. Ohne diese Eingabe kann das Studienbüro Entschuldigungen für die Nichtteilnahme (z.B. Krankheit) nämlich nicht in STiNE vermerken.
Wenn Studierende unter Vorbehalt teilgenommen haben oder ein mutmaßlicher Täuschungsversuch stattgefunden hat, nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt mit dem Studienbüro auf.
Protokolle mündlicher Prüfungen senden Sie ausgefüllt an das Studienbüro, nachdem Sie die Noten in STiNE eingetragen haben. Lediglich für Abschlussmodule wird die Noteneingabe (Noten der Gutachten und des Vortrags zur Abschlussarbeit) durch das Studienbüro vorgenommen.
Nachdem Sie die Noten freigegeben haben, können Sie sie selbst nicht mehr ändern. Sollten Änderungen erforderlich sein, z.B. wegen Eingabefehler oder weil Sie nach Überdenken der Note zu einem anderen Ergebnis gekommen sind, hilft Ihnen das Studienbüro.